hallo,
1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.
die 17.900 als Freigrenze betrifft nur die Regelung ob man die Mehrwertsteuer ausweisen muss oder nicht.
Hat absolut nicht mit der Einkommensteuer zu tun,
als Alleinverdiener liegt die Steuerfreigrenze bei 7.664,-- Euro
für alles was drüber rausgeht bezahlt man Einkommensteuer.
2. gibt es seit letztem Jahr auch die Poolabschreibung der sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter, wenn Du dir z.B.einen Fräser gekauft hast, darfst du die Summe nicht mehr als Gesamtsumme als Ausgabe geltend machen, sondern muss über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Das alles und noch viel mehr, lernt man bei einem Existenzgründerseminar oder du suchst Dir einen Steuerberater, der die Buchhaltung etc. für Dich macht.
Werbung machen lohnt überall wo viele Frauen verkehren: Blumengeschäft, Brautkleider, Frauenarzt, Kindergarten, Bäckereien, Sparkassen haben meist auch einen Aufsteller wo man was deponieren kann, in den örtlichen Wochenblättern (dann aber regelmässig damit sich dein Name einprägt, an der Pinnwand im Supermarkt, an höheren Schulen, etc.
Liebe Grüsse
11.02.2009 21:06 •
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