Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" zauberschnecke01, 11.02.2009 14:43.

zauberschnecke01

3
2
Hallo Ihr Lieben :D

Ich habe vor, mich mobil selbständig zu machen.da ich auf dem gebiet absolut fremd bin brauche ich eure hilfe! Mit dem finanzamt habe ich mich heute in verbindung gesetzt. Die dame sagte mir, dass ich zunächst ein nebenberufliches Gewerbe anmelden soll, welches mich 20,00 euro kosten würde und dass ich bis zu einem betrag von 17.500 euro keine steuern bzw. vorauszahlungen leisten muß. Ist das so? Meine Angst ist nämlich, dass ich eine Menge an das Finanzamt zahlen muss und das möchte ich nicht!Hat jemand Erfahrung damit? Die Krankenkasse sagte mir das ich bei einem nebenberuflichen Gewerbe bis 18 STunden wöchentlich arbeiten darf und 360,00 als Verdienst verdienen darf. Die Krankenkasse teilte mir ebenfalls mit, dass ich bei einem kleingewerbe weiterhin über meinen Mann versichert bin und bleibe (keine Beiträge leisten muss) Ist das so? Zur zeit habe ich noch einen 400,00 Euro-Job. Wie verhält es sich damit? Wird es mit eingerechnet? Da ich noch keinen Kundenstamm habe und ihn mir erst aufbauen muss ist meine frage: Wie kann und darf ich vorgehen bevor ich das Gewerbe anmelde bzw. wo macht es Sinn nachdem das Gewerbe angemeldet ist Werbung zu machen? Habt Ihr Tips und Erfahrungen für mich
Freue mich über jede Info von Euch
Eure Zauberschnecke :D

11.02.2009 14:43 • #1


Zasette

26
3
hmm gibt es nicht irgendwo bei dir in der Nähe ne Beratungsstelle zur Existensgründung?
Ich denke die werden dich am besten beraten können.

11.02.2009 15:06 • #2



Hallo zauberschnecke01,

Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben

x 3#3


Funny Anny

550
17
10
Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen.

11.02.2009 15:13 • #3


Nagelstudio Grab.

3
Man kann sich direkt an die wirtschaftskammer Wien wenden, welche einen für diesen Fall optimal beraten.

http://portal.wko.at/wk/startseite.wk
http://www.gruenderservice.at/

11.02.2009 17:13 • #4


molly

53
2
Das mit dem 400 Euro Job den du jetzt hast ,darfst du nichts mehr dazu verdienen. Hast du ein Nebengewerbe angemeldet musst du dich selbst versichern. Du darfst in der Selbstständigkeit wie du beschrieben hast nur 360 Euro verdienen, liegst du drüber bist du nicht mehr Familienmitversichert.Mir geht es genauso, ich habe einen Job auf 250 Euro und darf ab Sommer wenn ich mein Nebengewerbe angemeldet habe insgesamt 400 Euro verdienen. Ich möchte den 250 Euro Job nicht aufgeben, falls es doch nicht mit dem Nagelstudio klappt. LG Molly

11.02.2009 20:43 • #5


Sabsi

15767
144
4
54
hallo,

1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.

die 17.900 als Freigrenze betrifft nur die Regelung ob man die Mehrwertsteuer ausweisen muss oder nicht.

Hat absolut nicht mit der Einkommensteuer zu tun,
als Alleinverdiener liegt die Steuerfreigrenze bei 7.664,-- Euro
für alles was drüber rausgeht bezahlt man Einkommensteuer.

2. gibt es seit letztem Jahr auch die Poolabschreibung der sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter, wenn Du dir z.B.einen Fräser gekauft hast, darfst du die Summe nicht mehr als Gesamtsumme als Ausgabe geltend machen, sondern muss über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden.

Das alles und noch viel mehr, lernt man bei einem Existenzgründerseminar oder du suchst Dir einen Steuerberater, der die Buchhaltung etc. für Dich macht.

Werbung machen lohnt überall wo viele Frauen verkehren: Blumengeschäft, Brautkleider, Frauenarzt, Kindergarten, Bäckereien, Sparkassen haben meist auch einen Aufsteller wo man was deponieren kann, in den örtlichen Wochenblättern (dann aber regelmässig damit sich dein Name einprägt, an der Pinnwand im Supermarkt, an höheren Schulen, etc.

Liebe Grüsse

11.02.2009 21:06 • #6


jessjess

30
6
Weiss jemand ob man die Rechnungen braucht, also von den Ausgaben? Ich hab sie zwar alle, nur mein Mann rückt sie nach der Trennung nicht raus. Und ich muss die Gewinn/Verlustrechnung machen, damit ich Wohn- und Elterngeld beantragen kann.

12.02.2009 19:03 • #7


Funny Anny

550
17
10
Alles Rechnungen und Quittungen aufheben, müssen mit eingereicht werden. Sind ja der Beleg. Sonst könntest du ja alles mögliche an Ausgaben angeben.

12.02.2009 19:05 • #8


jessjess

30
6
Ich hab sie ja aufgehoben. Aber mein Ex gibt sie mir nicht... Hab schon über den RA laufen, er behauptet er hat sie nicht. was mach ich nun?

12.02.2009 19:19 • #9


Funny Anny

550
17
10
Deinen Steuerberater fragen.
Evtl. kann er es auch so machen.
Aber wenn das Finanzamt sie sehen will und du kannst sie nicht vorzeigen, kann es sein das es nicht erstattet wird. ( Wenn ich richtig informiert bin!)

12.02.2009 19:29 • #10


jessjess

30
6
Ich hab keinen Steuerberater.. Menno.. ich ruf morgen mal auf dem Amt an..

12.02.2009 19:38 • #11


zoi

175
22
2
Weiss jemand villeicht was kostet ca. monatlich Steuerberater für so was? ZOI

12.02.2009 20:20 • #12


Sonne

Sonne

31
10
Zitat von Sabsi:
hallo,

1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.

die 17.900 als Freigrenze klingt im ersten Moment hoch, ist es aber nicht, denn es werden alle Einnahmen zusammengerechnet, d.h. wenn du verheiratet bist und eine steuerliche Zusammenveranlagung gewählt hast, auch die Einkünfte Deines Mannes.

2. gibt es seit letztem Jahr auch die Poolabschreibung der sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter, wenn Du dir z.B.einen Fräser gekauft hast, darfst du die Summe nicht mehr als Gesamtsumme als Ausgabe geltend machen, sondern muss über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden.

Das alles und noch viel mehr, lernt man bei einem Existenzgründerseminar oder du suchst Dir einen Steuerberater, der die Buchhaltung etc. für Dich macht.

Werbung machen lohnt überall wo viele Frauen verkehren: Blumengeschäft, Brautkleider, Frauenarzt, Kindergarten, Bäckereien, Sparkassen haben meist auch einen Aufsteller wo man was deponieren kann, in den örtlichen Wochenblättern (dann aber regelmässig damit sich dein Name einprägt, an der Pinnwand im Supermarkt, an höheren Schulen, etc.

Liebe Grüsse

12.02.2009 20:49 • #13


zoi

175
22
2
Oben finde ich leide keine antwort. :-(((

12.02.2009 21:59 • #14


Sabsi

15767
144
4
54
Die Kosten für einen Steuerberater sind Aufwand und Umsatz abhängig.

Je mehr Vorarbeit du selber leistest, desto weniger hat er bzw. seine Angestellten welche die Buchhaltung etc. machen.

Liebe Grüsse

13.02.2009 00:50 • #15



Hallo zauberschnecke01,

x 4#15