Und noch ne Frage zu der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wenn ich z.B. Gele, Pinsel, Schablonen, Desinfektionsmittel, UV-Lampe, Fräser-Bits etc. kaufe und die mit in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung schreiben möchte, dann ist das ja in dem Fall klar, dass es für das Studio gekauft wird.
Was mache ich aber bei einer Steckdosenleiste, die ich im Baumarkt kaufe. Die soll für das mobile Nageln sein, damit ich nicht in Bedrängnis komme, wenn die Kundin mir sowas nicht zur Verfügung stellen kann. Versteht ihr? Kann ich den Kassenbon genauso verwenden?
Bzw auch andere Materialien. Rechnungen für Visitenkarten, oder Gutscheinkarten, dickes Papier für Kundenkarteikarten, Stempel für Treukarten....
Was is mit den Kosten für die Betriebshaftpflicht oder Weiterbildungskurse in Acryl, Nailart etc und die späteren Kosten für die Kurse bei der HWK, um geprüfte Nageldesignerin zu werden?
Und das hört sich jetzt zwar blöd an, ich habe mich fast blöd gesucht, einen Shop zu finden, der günstig Quittungsblöcke druckt und leimt. Da sind dann gleich Abnahmemengen von mind. 40 Stück (war in einem Shop die geringste Menge). Das is einfach zu viel für den Anfang. Jetzt hab ich mir meine eigenen Quittungsblöcke zurechtgeschneidert (mit inkl. MwSt da Kleinunternehmer etc) und habe mir Buchbinderleim gekauft und Buchbinderpappe.
Naja das is für die Leute vom Finanzamt sowas von nicht nachzuvollziehen, warum das für ein Nagelstudio gebraucht wird. Aber ich weiß ja, dass ich es fürs Studio gekauft habe. Kann man sowas auch "absetzen"?
Genauso die Einzelteile für meine Staubabsaugung, Axiallüfter, Netzteil, Kunstleder zum Bespannen?
Was setzt ihr alles so ab?
Wenn ich später mal sesshaft bin, möchte ich ein Homestudio. Da kann ich ja, wenn ich bis 17.500 Umsatz im Jahr als Kleinunternehmer, wieder Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Und die komplette Studioeinrichtung, sei es einen Nagelstudiotisch (sei es selbst gekauft oder selbst gemacht, Quittungen wieder aus dem Baumarkt), Gardinen, Schaufensterdeko, Lampen, Regale, Pflanzen kann ich doch im Prinzip alles mit meinem Verdienst in dem Einnahmen-Überschuss gegenrechnen oder?
Ich weiß, Steuerberater, aber so lange ich noch am Anfang stehe, möchte ich so wenig wie möglich zusätzliche Kosten haben. Vielleicht haben schon einige von Euch Erfahrungen in der Hinsicht machen können und können mich ein wenig aufklären.
Würde mich sehr auf Antwort freuen.
Gruß Vale
15.08.2009 21:05 •
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