Zitat von Sabsi:hallo,
1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.
Liebe Grüsse
Sorry, das ist aber nur so wenn Du dich
Hauptberuflich selbstständig machst!
Du darfst in einem MiniJob 400Euro verdienen
Bei Nebenerwerblicher Selbstständigkeit 360Euro seit 2009, 355Euro/2008
Aber Achtung:
Minijob+Nebenerwerbliche Selbstständigkeit darf zusammen 360Euro/Monat nicht übersteigen!
Wann ist man Hauptberuflich Selbstständig?
Z.B. Sofern der selbständig erwerbstätige Angehörige jedoch mindestens
einen – mehr als geringfügig tätigen – oder mehrere – nur geringfügig
tätige – Arbeitnehmer beschäftigt, liegt Hauptberuflichkeit vor, so dass die
Familienversicherung ausgeschlossen ist.
L.G. Beate
19.02.2009 07:24 •
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