Hallo Lilly,
schön, mal wieder von dir zu lesen.
Ich versuche dir mal Antworten auf deine Fragen zu geben, natürlich ohne Gewähr und sicherheitshalber würde ich die Fragen noch mal im Gespräch mit dem Steuerberater stellen. Der ist ja da der Profi!
Also, zu 1.: Nein, wenn du zu Hause keine Kundschaft empfängst, was sollte dann der Vermieter damit zu tun haben? Es kann aber gut sein (kommt auf die Gemeinde an), dass du Müllgebühren fürs Gewerbe zahlen musst, auch wenn du mobil arbeitest. Dann kann (muss aber nicht) der Vermieter dir erlauben, die schon vorhandenen Mülltonnen mitzunutzen. Das ist dann billiger, als wenn du eine eigene Tonne hinstellen lassen musst. Das vom Bauamt was kommt, ist auch nahezu ausgeschlossen. Es hängen ja keine Auflagen daran, du fährst ja zu den Kunden nach Hause. Es könnte aber sein, dass das Gesundheitsamt sich mal meldet und wissen will, wie du die Säuberung deines Arbeitsmaterials zu Hause sicherstellst.
Zu 2.: Du könntest es mit "Nageldesign, Produktvertrieb (IHK!) und kosmetische Dienstleistungen" versuchen. Ein etwas genauerer Umriss deiner Tätigkeit ist aber wichtig bei deiner Betriebshaftpflichtversicherung. Damit auch alles abgedeckt ist, man weiß ja nie. Habe des Öfteren gehört/ gelesen, dass man bei Produktvertrieb automatisch in die IHK eingeteilt wird, was wohl günstiger sein soll.
Zu 3.: Da sollte es nicht viel Einschränkungen geben, das Produkt muss nur für den Gebrauch durch Endverbraucher geeignet sein. Also nix, wofür man eine Anwenderschulung machen müsste.
Zu 4.: BBeauty - Inhaber: Maxi Mustermann sollte in Ordnung gehen. Du musst halt als Geschäftsinhaberin für jeden erkenntlich sein, das heißt unter Realnamen auftreten. Da sich Nagelstudio-Namen oft gleichen, sicherst du dich mit deinem Namen im Geschäftsnamen auch ab, falls der von dir gewählte Geschäftsname geschützt sein sollte. Das kann schnell teuer werden.
Zu 5.: Die melden sich recht schnell bei dir, keine Bange... Wie schon gesagt, die IHK ist vorteilhafter, weil günstiger... Da du ja noch kosmetische Dienstleistungen anbietest, weiß ich das leider nicht so genau, wer da zuständig ist. Der Freibetrag müsste sich auf den Gewinn beziehen, alles andere wäre ja unlogisch.
Kammerbeiträge kannst du auch in der EÜR von der Steuer absetzen. Außerdem ist es nach Gewerbeanmeldung ein perfekter Zeitpunkt, weitere Schulungen zu machen oder in hochwertige Geräte zu investieren. Du kannst nämlich in der Steuererklärung von deinem Hauptjob Verluste aus dem Gewerbebetrieb geltend machen (zumindest in den ersten Jahren). Das geht natürlich nur begrenzte Zeit, wegen der Gewinnerzielungsabsicht. Befrage mal deinen Steuerberater dazu.
Bitte nicht vergessen bei der Krankenkasse nachzufragen, ab wieviel Gewinn du evtl. draufzahlen musst! Auch wenn du in deinem Hauptjob schon versichert bist.
Wünsche dir viel Erfolg damit und berichte doch mal wieder!
Liebe Grüße,
Toffi-Fee