Eine frage zur Kleingewerbeanmeldung

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Angie1984, 07.02.2011 18:03.
Angie1984

Angie1984

76
2
Hallo ich bin auch erst seit kurzem hier im Forum dabei.
Ich mache mir und meiner Schwester sei 1 jahr die nägel, mache jetzt im februar meine erste nailart schulung mit (weiter dann im märz).
ich wohne mit meinem mann in einer 2 Zimmerwohnung und wir wollen in eine3 Zimmer wohnung umziehen, wo ich dann mein Nagelzimmer habe.
Ich will dort nach der arbeit 1-2 kunden machen.
(natürlich brauche ich einen Vermieter, der das erlaubt^^)
ich habe mich hier im Forum schon etwas schlau gemacht, aber trotzdem sind noch ein paar fragen offen.

So nun zu meiner frage,
Wenn ich jetzt mein kleingewerbe anmelde kommen dann schon kosten auf mich zu?
Ich werde aber erst im 4 bis 5 monaten die ersent kunden haben.
Aber ich habe ja jetzt schon ausgeben wie z.b. die schulungen und Arbeitsmaterialien.
die ich gerne absetzen möchte.

ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen, gruß angie

07.02.2011 18:03 • #1


PinkCathi

PinkCathi

75
12
9
1
Wenn du jetzt ein Kleingewerbe anmeldest, kommen erstmal einmalig 15-30€ auf dich zu für die Anmeldung!
Schulungen und Arbeitsmaterialien wirst du in einem Kleingewerbe nicht absetzen können, weil du bis zu einem Verdienst von 17500€ (und 50000€ im Folgejahr) keine Umsatzsteuer zahlst und von daher auch die 19% für deine Einkäufe nicht absetzen kannst!

Es würde dir also nichts bringen, wenn du es jetzt schon anmeldest..

07.02.2011 18:21 • #2



Hallo Angie1984,

Eine frage zur Kleingewerbeanmeldung

x 3#3


July80

July80

30
11
2
Hallo Angie,

also ich konnte meine Schulungen und anderen Investitionen auf jeden Fall von der Steuer absetzen. Wenn ich richtig verstanden habe, arbeitest Du ja hauptberuflich als Angestellte und bezahlst Lohnsteuer. So habe ich auch angefangen. In der ersten Zeit machst Du natürlich einen Verlust, weil die Investitionen den Einnahmen anfangs einfach überwiegen. Da bei der Steuererklärung alle Deine Einnahmen in "einen Topf" geworfen werden, mindert der Verlust Dein Gesamteinkommen und Du bekommst sogar eine Steuerrückzahlung. Allerdings solltest Du Dich mal kurz beim FA oder Steuerberater erkundigen, ob es nicht Probleme geben kann, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, Ausgaben absetzt, aber keine Einnamen verbuchst.

Weitere kosten als die von Cathi bereits erwähnte Anmeldegebühr entstehen meines Wissens nach nicht. Zumindest war das bei mir damals so.

Viele Grüße,
J

07.02.2011 18:41 • #3


Angie1984

Angie1984


76
2
vielen vielen dank für eure schnellen antworten ihr habt mir schon sehr geholfen^^.
na ja ich wollte halt jetzt schon ein kleingewerbe anmelden weil ich dann in den shops günstiger einkaufen kann^^;
oder ist das bei einem kleingewerbe nicht so?

07.02.2011 18:49 • #4


July80

July80

30
11
2
Ich habe bisher auch nur ein Kleingewerbe angemeldet und kann in allen Shops, die Gewerbeschein fordern einkaufen :)

07.02.2011 18:53 • #5


Angie1984

Angie1984


76
2
super. :D

07.02.2011 19:07 • #6


Sabsi

15767
144
4
54
Bis zu einem halben Jahr rückwirkend kannst Du Deine Ausgaben die unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen am Jahresende bei der Steuererklärung als Ausgaben abrechnen.

Frag aber sicherheitshalber Deinen Steuerberater oder beim FA nach, sie müssen Dir dazu Auskunft geben.

Weiters solltest Du dich um eine Berufshaftpflicht von Anfang an kümmern, denn nichts ist schlimmer als ein Schadensfall welchen Du selber bezahlen musst.

Gewerbemüll wird auch noch auf Dich zukommen - sobald Du Gewerbe anmeldest.

Werbung kostet Geld = nicht werben kostet Kunden.

Ein bischen was solltest Du schon auf der hohen Kante haben bevor Du dich selbständig machst und Dir darüber im klaren sein, dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind und man in den ersten Jahren kaum Gewinn verbuchen kann.

09.02.2011 01:54 • #7


Angie1984

Angie1984


76
2
diese ausgaben fallen aber erst an, wenn ich das kleingewerbe angemeldet habe.
aber noch nicht wenn ich nur den gewerbeschein beantrage oder?

10.02.2011 18:09 • #8


Sabsi

15767
144
4
54
Der Gewerbeschein ist der Anfang, hat damit nichts zu tun ob Du beim FA die Kleingewerberegelung in Anspruch nimmst oder nicht.

11.02.2011 00:55 • #9


Angie1984

Angie1984


76
2
ich war heute in meiner gemeinde und hab da mal nachgefragt und die haben gemeind, dass es keinen gewerbeschein gibt ohne gewerbeanmeldung..... U_U;
Ich müsste ein gewerbe anmelden und dann bekähme ich meinen gewerbeschein erst.
stimmt das? war das bei euch auch so?

11.02.2011 17:50 • #10


Bille

Bille

705
7
2
Ja klar....wie der Name schon sagt - GEWERBESCHEIN....also die Bescheinigung über dein Gewerbe - und das gibt´s nach Anmeldung.
Willst du denn Geld damit verdienen?

11.02.2011 21:07 • #11


Sabsi

15767
144
4
54
wie Du letztendlich Dein Gewerbe führst, bleibt Dir überlassen ...
jede grosse Firma fängt mit einem Gewerbeschein an....letztenlich macht nur der Umsatz den man macht, den Unterschied aus ob man beim FA die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen kann oder normal veranlagt wird.

11.02.2011 22:43 • #12


Angie1984

Angie1984


76
2
ach soooo, jetzt hab ichs verstanden^^;
Ja ich möchte schon geld damit verdienen, aber erst muss ich die nächsten 2bis 3 monate meine schulungen machen und üben üben üben.
Danke für eure hilfe
Gruß angie

12.02.2011 12:58 • #13



Hallo Angie1984,

x 4#13









Verwandte Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag