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Eigenen Laden?

nik71

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Neuigkeiten!

Am 7.5. habe ich bei der zuständigen Dame die den Gründungszuschuss bewilligt, einen persönlichen Termin!
Weiß nicht wieviele Stellen ich jetzt angerufen habe, die mich weiterverbunden haben? Und siehe da! Ich hatte sie an der Strippe....

Diese Dame sagte mir jetzt gerade, das jeder ein Anrecht auf die Prüfung eines Gründungszuschusses hätte, und sie das nicht erklären kann warum mir mein Sachbearbeiter keine Unterlagen mitgegeben hat.

Naja, ich male mir mal nix wildes aus, aber bin schon ein wenig erfreut über diesen Termin aber zugleich auch entsetzt, das Dreistigkeit und Frechheit wirklich weiter kommen. Und wenn es nur ein Termin ist.

25.04.2013 09:53 • #31


newnewshop001

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Viele Kunde ist nötig! Und die grösse Laden ist auch nötig!

25.04.2013 10:52 • #32



Hallo cinderella672,

Eigenen Laden?

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Luzi72

Luzi72

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Hei, es geht aufwärts! Super!

Was das Arbeitsamt anbelangt, also bei manchen Sachbearbeitern hat man wirklich das Gefühl, sie stehen zuhause unter dem Pantoffel und üben jetzt "im Amt" ihr bischen Macht aus... andere wiederum scheinen das Hirn gleich zu Hause zu lassen, damit es nicht überanstrengt wird....

Nur Mut! Mach weiter, wir drücken dir auf jeden Fall die Daumen

25.04.2013 10:52 • #33


ninjayvi

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Also ich möchte dazu noch mal was sagen und hoffe nicht, das ich Dir all zu sehr die Hoffnungen nehme. Einen Antrag kannst Du auf jeden Fall stellen, nur es ist leider wirklich so, das die Sachbearbeiter entscheiden. Wenn es schon zu viele Läden bei Euch gibt und die eine bessere Chance sehen dich in deinem alten Job wieder zu vermitteln, bekommst Du keinen Zuschuss. aber mal ehrlich ,der Zuschuss ist doch wirklich nur 6 Monate und 300 € zuzuglich deinem ALG I, kannst Du nicht drauf verzichten und deinen Traum trotzdem verwirklichen? Du kanns und darfst neben deinem ALG I ein "Nebengewebe" ausüben unter 15 Std die Woche.. Aber ehrlich wer hält es denn nach, sprich kontrolliert vom Amt? Keiner.. Ich weiß wovon ich spreche, da ich an der Quelle sitze. bei Fragen schreib mir gerne eine PN..
Lg
Yvonne

25.04.2013 12:11 • #34


sille71

sille71

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Hallo,
@ ninjayvi
ich seh das etwas anders. 1800€ als Zuschuss,
hilft bei der Eröffnung eines Ladens ungemein. Da kann
und soll man nicht drauf verzichten. Ausserdem
ist genau dafür der Gründungszuschuss da! Das man
ihr die Unterlagen verwehrt hat, ist ein Unding, das
hätte nie passieren dürfen, sie hat ein Recht darauf!
Das müsstest du wissen wen du an der Quelle sitzt, genau
dort sitz ich nämlich auch.

Also den Zuschuss auf jeden Fall beantragen,
wenn das Konzept steht, und auch schon von
anderer Stelle als "sehr ausführlich und gut" befunden wurde,
dann sehe ich da keine Bedenken, vor allem kann gegen
die Entscheidung auch nochmal Widerruf eingelegt
werden.

Ich persönlich würde genau diesen Weg gehen,
und ich denke auch das sie den Zuschuss bekommt.

25.04.2013 14:00 • #35


Luzi72

Luzi72

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Also so sieht der Text aktuell bei der Arbeitsagentur aus (Auszüge):


Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und die Frage, ob Stellenangebote vorhanden sind.


.....

Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.

Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt werden. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.

Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen...

Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt.

Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind.

.....

Bundesagentur für Arbeit Stand 07.03.2013


Der Fachmann hat ja bereits die Unterlagen geprüft und für sehr gut befunden, Nachweis über Ausbildung ist auch vorhanden.... und das mit dem Arbeitsmarkt sollte auch nicht das übergroße Problem sein - gäbe es so viele Stellen, dass eine Selbständigkeit abgelehnt werden könnte, dann wäre man ja auch nicht schon länger arbeitslos (überspitzt ausgedrückt). 450-Euro-Jobs gibt es wie Sand am Meer, aber die wären schließlich auch keine Lösung...

25.04.2013 20:36 • #36


nik71

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Guten morgen ihr alle!

Also zu dem Stand der Arbeitslosigkeit....
Ich war 2010 und 2011 arbeitslos. Habe mich damals auf meinen Sachbearbeiter verlassen, von wegen Vollzeitstelle im Verkauf! Selbst ich habe keine Mühen gescheut mich irgendwo zu Bewerben. Als Verkäuferin hast du heute nur Angebote was 450€ Jobs angeht. Das sollte wirklich ein Glückstreffer sein eine Vollzeitstelle zu bekommen. Ich habe damals ca. 300 Bewerbungen verschickt, hatte auch viele Einladungen, aber meistens wurde mir gesagt das ich a) entweder zu teuer bin, wegen der 23Jahre Berufserfahrung, b) ich wäre zu alt, ihre "Pferdchen" im Stall wären max. 23-28Jahre alt, weil man da dann von ausgehen kann das die nicht so lange arbeiten wegen Babypause, c) würden sie ja gar keine Vollzeitstelle vergeben, wäre nur so ausgeschrieben weil auf 400€ Jobs sich keiner bewirbt, usw...fand ich schon eine Frechheit von denen. Ich selber habe mich in Köln bei Firmen beworben obwohl ich im Vorfeld wußte das die Spritkosten mich auffressen würden.
Im zweiten Jahr nahm ich dann einen Job an, 160Std im Monat für 1080€ Netto! Nur das ich wegkam vom Hartz4. Weil ich meine Wohnung schon nicht mehr tragen konnte. Ich nahm den Job an, machte meine Schulungen zur Nageldesignerin und nahm mir fest vor, meine Einnahmen aus dem Kleinerwerb in weitere Schulungen zu stecken. Was ich auch tat.
Nun wieder arbeitslos, wegen zu wenig Aufträge meines Arbeitgebers. Ich also meine letzten ersparten Kröten in die Fußpflegeschulung reingesteckt, weil in meinem Kundenkreis auch die Nachfrage dafür da war und auch immer noch ist. Soviel dazu!
Das Geld vom Amt würde mich wirklich weiterbringen als Anfangsstütze und ich möchte nicht wieder in solch eine Situation kommen das ich über längere Zeit dem Amt auf der Tasche liege. Das tuen mittlerweile zu viele die sich auch dabei wohl fühlen.
Wie viele zocken heut zu Tage das Amt ab weil sie keinen Bock aufs Arbeiten haben?
Dann frag ich mich doch, warum stellen diese Leute einem Brocken in den Weg, die sich wirklich darum bemühen an Arbeit zu kommen die sie gerne machen und versuchen möglichst schnell vom Amt zu entziehen?

26.04.2013 08:02 • #37


Luzi72

Luzi72

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vermutlich, weil du schlicht Arbeit machst.... der Rest (Arbeitsplätze raussuchen etc) ist Standard und da muß nicht wirklich viel gemacht werden....

Es gibt auch sehr engagierte Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur, nur leider viel zu wenige..

26.04.2013 08:17 • #38


nik71

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....ja, Luzi72....
Ihr glaubt alle gar nicht wie oft ich in den letzten Tagen schon gehört habe, " du machst zu viel! Mach weniger, dann bekommst du mehr!"
Aber das ist doch nicht sinn und zweck, oder? :?

Ich werde auf jeden Fall am Ball bleiben .....

26.04.2013 08:28 • #39


Luzi72

Luzi72

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Jeder wie er meint.. die einen legen die Hände in den Schoß und lassen arbeiten..

die anderen kümmern sich selbst darum, dass es vorwärts geht - und können anschließend stolz auf das sein, was sie geleistet haben! Ich finde es toll, dass du dich nicht unterkriegen lässt

26.04.2013 09:01 • #40


nik71

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Danke Luzi72....

Nein ich werde es durchziehen.... Ich bin mir wirklich sicher!

Ich finde es auch super eure Kommentare zu lesen, ob positiv oder negativ...
Ich werde auch weiterhin hier berichten wie es läuft, denke das ist auch für andere Hilfreich?

26.04.2013 09:22 • #41


sille71

sille71

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... wie gesagt sehe ich das positiv!
Du hast zwar keinen Rechtsanspruch auf den
Zuschuss, du hast aber das Recht ihn zu
beantragen und du hast ein Recht auf eine
eine Begründung, sollten sie ihn dir nicht
gewähren. Alleine das ein Bedarf in diesem
Bereich vorhanden ist, du in Schulungen
von deinem eigenen Geld investiert hast und es
als Kleingewerbe machst, sind alles Gründe für
einen positiven Bescheid. Die Begründung deines
Sachbearbeiters ist erstens völlig daneben, und wie
ich schon erwähnt hatte, hätte nicht sein dürfen, von
wegen es gibt keine Anträge, ist nur mehr Verwaltungsarbeit.
Ich bin sehr gespannt wie es ausgeht :)

26.04.2013 10:18 • x 1 #42



Hallo cinderella672,

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