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Der Schritt in die Selbstständigkeit - Unklarheit

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Jeanettebluestar, 17.06.2013 11:03.

Jeanettebluestar

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Hallo ihr Lieben,

ich arbeite seit etwa 4 Jahren in einem Kosmetikstudio. Nach langem Hin und Her habe ich mich dazu entschlossen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich kenne ich mich relativ gut aus. Unklarheiten bestehen jedoch noch bei rechtlichen Fragen und ein paar persönliche Dinge. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen :)

Zunächst bin ich mir noch nicht ganz sicher welche Rechtsform sich für einen 1 Mann Kosmetikstudio empfiehlt. Normalerweiße ja eine GBR. Ich habe von dem englischen Modell eine Limited gehört. Jemand Erfahrungen dazu?
Desweiteren besteht die Frage wie ich mich am besten gegen potentielle Unfälle absichere - reicht meine private Haftpflicht?

Zu guter letzt noch etwas persönliches:
Ich habe mir in letzter Zeit einen relativ großen Kundenstamm aufgebaut, den ich natürlich gerne übernehmen würde, sofern ich mich selbstständig mache. Ich habe jedoch zum einen Bedenken ob die Kunden nur gerne zu mir kommen und meine Arbeit schätzen, oder ob es doch vielleicht mehr der Kundenstamm des Ladens ist. Außerdem geht es dem Laden in dem ich momentan arbeite nicht besonders gut, d.h. wenn die Kunden nun wirklich mein persönliches Stamm sind und ich gehe, wird der Laden finanziell starke Probleme bekommen. Irgendwie plagt mich da ein schlechtes Gewissen. Ich habe ein sehr guter Verhältnis zu meiner Chefin :(

So genug Text, Danke fürs Lesen und noch mehr dank an alle Antworten

Schönen Tag!
Jeanette

17.06.2013 11:03 • #1


Chaosmama

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Zitat von Jeanettebluestar:
Hallo ihr Lieben,

ich arbeite seit etwa 4 Jahren in einem Kosmetikstudio. Nach langem Hin und Her habe ich mich dazu entschlossen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich kenne ich mich relativ gut aus. Unklarheiten bestehen jedoch noch bei rechtlichen Fragen und ein paar persönliche Dinge. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen :)


Ich versuchs mal....
Allerdings solltest du dir bevor du erste Schritte gehst noch mal einen Beratungstermin bei einem Existenzgründer oder Steuerberater holen, der wird dir dann auch genauestens die unterschiedlichen Gesellschaftsformen erklären.




Zitat von Jeanettebluestar:
Zunächst bin ich mir noch nicht ganz sicher welche Rechtsform sich für einen 1 Mann Kosmetikstudio empfiehlt. Normalerweiße ja eine GBR. Ich habe von dem englischen Modell eine Limited gehört. Jemand Erfahrungen dazu?


Normal ist es, ein Gewerbe anzumelden, und ab dem Moment ist man Gewerbetreibender bzw Einzelunternehmer.

Eine GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechtes) benötigt Gesellschaft... also mind. einen weiteren Einzelunternehmer...

Das mit der Ltd ist eine andere Gesellschaftsform und meiner Meinung nach in Deutschland nur bedingt möglich.



Zitat von Jeanettebluestar:
Desweiteren besteht die Frage wie ich mich am besten gegen potentielle Unfälle absichere - reicht meine private Haftpflicht?


Nein, die reicht nicht... Du brauchst eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Zitat von Jeanettebluestar:
Zu guter letzt noch etwas persönliches:
Ich habe mir in letzter Zeit einen relativ großen Kundenstamm aufgebaut, den ich natürlich gerne übernehmen würde, sofern ich mich selbstständig mache. Ich habe jedoch zum einen Bedenken ob die Kunden nur gerne zu mir kommen und meine Arbeit schätzen, oder ob es doch vielleicht mehr der Kundenstamm des Ladens ist. Außerdem geht es dem Laden in dem ich momentan arbeite nicht besonders gut, d.h. wenn die Kunden nun wirklich mein persönliches Stamm sind und ich gehe, wird der Laden finanziell starke Probleme bekommen. Irgendwie plagt mich da ein schlechtes Gewissen. Ich habe ein sehr guter Verhältnis zu meiner Chefin :(


Die Kunden gehören deiner jetzigen Chefin, du darfst KEINE mitnehmen!
Allerdings kann deine Chefin niemanden zwingen bei ihr zu bleiben, wenn du gehst.

Du darfst aber keine Termine aus dem bestehenden Kundenstamm annehmen, solange dein Arbeitsverhätnis noch andauert ( da gibt es viele Urteile drüber, also keine Chance dies zu umgehen.) .

17.06.2013 11:23 • x 1 #2



Hallo Jeanettebluestar,

Der Schritt in die Selbstständigkeit - Unklarheit

x 3#3


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Zitat von Jeanettebluestar:
Hallo ihr Lieben,

ich arbeite seit etwa 4 Jahren in einem Kosmetikstudio. Nach langem Hin und Her habe ich mich dazu entschlossen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich kenne ich mich relativ gut aus. Unklarheiten bestehen jedoch noch bei rechtlichen Fragen und ein paar persönliche Dinge. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen :)

Zunächst bin ich mir noch nicht ganz sicher welche Rechtsform sich für einen 1 Mann Kosmetikstudio empfiehlt. Normalerweiße ja eine GBR. Ich habe von dem englischen Modell eine Limited gehört. Jemand Erfahrungen dazu?

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/limited/

Desweiteren besteht die Frage wie ich mich am besten gegen potentielle Unfälle absichere - reicht meine private Haftpflicht?

Nein, Du brauchst eine Betriebshaftpflicht


Zu guter letzt noch etwas persönliches:
Ich habe mir in letzter Zeit einen relativ großen Kundenstamm aufgebaut, den ich natürlich gerne übernehmen würde, sofern ich mich selbstständig mache. Ich habe jedoch zum einen Bedenken ob die Kunden nur gerne zu mir kommen und meine Arbeit schätzen, oder ob es doch vielleicht mehr der Kundenstamm des Ladens ist. Außerdem geht es dem Laden in dem ich momentan arbeite nicht besonders gut, d.h. wenn die Kunden nun wirklich mein persönliches Stamm sind und ich gehe, wird der Laden finanziell starke Probleme bekommen. Irgendwie plagt mich da ein schlechtes Gewissen. Ich habe ein sehr guter Verhältnis zu meiner Chefin :(

Der Kunde entscheidet für sich,wo er hin gehen möchte,wenn Bekannt wird,das Du Dich selbstständig machst und gehst.
Wo er dann landet kannst Du gar nicht beeinflussen bzw. brauchst kein schlechtes Gewissen haben,wenn er kommt. Du kannst sagen: Ich bin ab dann nicht mehr hier und dann selbstständig, mehr nicht.. alles andere kann unter Abwerbung deklariert werden.
Ich verstehe einerseits deine Bedenken bzgl. "schlechtem Gewissen",andererseits ist der Kampf am Markt heute ein schieres Überlebensding... glaub man nicht, das auf Dich und Dein Wohlbefinden auf dem freien Markt IRGENDWER Rücksicht nehmen wird ! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche... Jeder ist sich selbst der Nächste und wer nicht auch bereit ist Ellenbogen einzusetzen geht unter. Natürlich kann man eine gewisse Form der Moral beibehalten - aber immer so, das man selber den Kopf noch über Wasser halten kann :wink:


So genug Text, Danke fürs Lesen und noch mehr dank an alle Antworten

Schönen Tag!
Jeanette

17.06.2013 11:23 • #3


HannaB

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Naja theoretisch "reicht" dir deine Haftpflicht, sprich du bist nicht verpflichtet dazu eine Betriebshaftpflicht abzuschließen.
Ich würde es dir aber allemal anraten. Für Nagelstudios und Kleinunternehmen im Allgemeinen gelten besondere Bedingungen. Kostenpunkt etwa 150 - 200 Euro / Jahr.
Mir hat der Ratgeber hier sehr geholfen: http://www.betriebshaftpflicht.info/rat ... elstudios/

Zum Thema Kundenstamm. Solange du dich an die rechtlichen Rahmenbedingungen (wie von Chaosmama beschrieben) hältst sehe ich kein Problem.
Es ist eben ein Geschäft und daher hat eine schlechtes Gewissen hier meiner Meinung nach nichts zu suchen. Verwerflich finde ich es wenn aktiv kunden abgeworben werden aber das tust du ja nicht. Mit deiner Arbeit hast du zum Erfolg deines alten Unternehmens beigetragen und wenn Kunden nachdem du dort aufgehört hast dir treu bleiben und nicht deiner "Ex-Firma" ist das vollkommen okay.

19.06.2013 07:32 • #4