Zitat von Jeanettebluestar:Hallo ihr Lieben,
ich arbeite seit etwa 4 Jahren in einem Kosmetikstudio. Nach langem Hin und Her habe ich mich dazu entschlossen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich kenne ich mich relativ gut aus. Unklarheiten bestehen jedoch noch bei rechtlichen Fragen und ein paar persönliche Dinge. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
Ich versuchs mal....
Allerdings solltest du dir bevor du erste Schritte gehst noch mal einen Beratungstermin bei einem Existenzgründer oder Steuerberater holen, der wird dir dann auch genauestens die unterschiedlichen Gesellschaftsformen erklären.
Zitat von Jeanettebluestar:Zunächst bin ich mir noch nicht ganz sicher welche Rechtsform sich für einen 1 Mann Kosmetikstudio empfiehlt. Normalerweiße ja eine GBR. Ich habe von dem englischen Modell eine Limited gehört. Jemand Erfahrungen dazu?
Normal ist es, ein Gewerbe anzumelden, und ab dem Moment ist man Gewerbetreibender bzw Einzelunternehmer.
Eine GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechtes) benötigt Gesellschaft... also mind. einen weiteren Einzelunternehmer...
Das mit der Ltd ist eine andere Gesellschaftsform und meiner Meinung nach in Deutschland nur bedingt möglich.
Zitat von Jeanettebluestar:Desweiteren besteht die Frage wie ich mich am besten gegen potentielle Unfälle absichere - reicht meine private Haftpflicht?
Nein, die reicht nicht... Du brauchst eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Zitat von Jeanettebluestar:Zu guter letzt noch etwas persönliches:
Ich habe mir in letzter Zeit einen relativ großen Kundenstamm aufgebaut, den ich natürlich gerne übernehmen würde, sofern ich mich selbstständig mache. Ich habe jedoch zum einen Bedenken ob die Kunden nur gerne zu mir kommen und meine Arbeit schätzen, oder ob es doch vielleicht mehr der Kundenstamm des Ladens ist. Außerdem geht es dem Laden in dem ich momentan arbeite nicht besonders gut, d.h. wenn die Kunden nun wirklich mein persönliches Stamm sind und ich gehe, wird der Laden finanziell starke Probleme bekommen. Irgendwie plagt mich da ein schlechtes Gewissen. Ich habe ein sehr guter Verhältnis zu meiner Chefin
Die Kunden gehören deiner jetzigen Chefin, du darfst KEINE mitnehmen!
Allerdings kann deine Chefin niemanden zwingen bei ihr zu bleiben, wenn du gehst.
Du darfst aber keine Termine aus dem bestehenden Kundenstamm annehmen, solange dein Arbeitsverhätnis noch andauert ( da gibt es viele Urteile drüber, also keine Chance dies zu umgehen.) .
17.06.2013 11:23 •
x 1 #2