Soweit ich weiss, ist es so, das man im nebengewerbe 165 Euro dazu verdienen darf.. am ende das jahres, also lohnsteuerausgleich, wird dann eine Einnahmenüberschussrechnung gemacht und die dem Finanzamt vorgelegt zusammen mit dem Lohnsteuerausgleich.. und bei diesem 165 euro Minigewerbe musst du meine ich keine Steuer abführen... ich werde es erst nächstes jahr Gewahr.. Gottseidank ist dern Cousin meines Mannes beim Finanzamt... der hilft mir dann... ach ja..arbeite HB als Verkäuferin.. habe meine KV alles gemeldet.... und die fands ok... sonst noch fragen dann schreib mir.. hoffe ich konnt ein bisschen helfen!
13.11.2009 14:27 •
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