Darf ich im Nebengewerbe eine Praktikantin haben

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Nagelfreak, 24.09.2009 20:06.

Nagelfreak

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Hallo Ihr Lieben,

Ich bin etwas ratlos im Moment, und möchte hoffen das ihr mir helfen könnt.

Habe ein Nebengewerbe angemeldet werde am 01.10.2009 mein Studio aufmachen.
Nun habe ich gleich eine Anfrage erhalten, wegen einer Praktikantin...
Darf ich sie nehmen?

24.09.2009 20:06 • #1


Sabsi

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Hallo,

Die Bezeichnung Praktikant ist nur dann gerechtfertigt wenn es sich um einen Schüler aus einem entsprechenden Bereich (Kosmetikschule) oder Studentin handelt und es handelt sich meist um ein entsprechend befristetes Arbeitsverhältnis. Meist 14 Tage bis 2 Monate.

In deinem Fall müsstest Du sie entweder auf Minijob-Basis einstellen, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist

oder auf selbständigen Basis mit anteiliger Kostenbeteiligung.

Die beste Information allerdings bekommst Du bei einem Rechtsanwalt der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

Liebe Grüsse

25.09.2009 03:51 • #2



Hallo Nagelfreak,

Darf ich im Nebengewerbe eine Praktikantin haben

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GlamourGirl86

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kannst dich in der regel auch beim steuerberater informieren, mit dem steht man vielleicht eher in kontakt wenn man gerade ein gewerbe anmeldet.
würde mich eher fragen ob das am anfang schon sinn macht, gerade im nebengewerbe?
gibts überhaupt was für eine weitere person zu tun, kannst du dir die zusätzlichen kosten leisten etc.?

26.09.2009 12:36 • #3










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