Darf ein mobiles NS auch Extensions usw. anbieten?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" loveangel12207, 07.03.2011 20:35.
loveangel12207

loveangel12207

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Hallo Ihr Lieben,
heute hab ich wieder mal ne Frage an Euch... bin mir aber nicht so sicher wo ich die stellen soll... also bitte verschieben wenn es nicht richtig ist....

Nun meine Frage: In meinem Gewerbeschein steht mobiles Nagelstudio, darf ich dann auch andere Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Wimpern, Glitzer Tattoos oder Extensions....

Freue mich über jede Antwort...

07.03.2011 20:35 • #1


UliHase

UliHase

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Ich lehn mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, dass Body Glitter Tattoo "so" mitläuft, aber Extensions (nehm mal an du meinst Haare) und Wimpern sollten schon mit auf dem GS stehen.

07.03.2011 20:45 • #2



Hallo loveangel12207,

Darf ein mobiles NS auch Extensions usw. anbieten?

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loveangel12207

loveangel12207


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ok, ich dachte es weil man die Extensions ja bei HN kaufen kann...

muss ich dann extra noch ein Gewerbe anmelden oder kann man das nachtragen lassen?

07.03.2011 20:51 • #3


UliHase

UliHase

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Ja man lässt seinen GS ändern kostet meist gleich viel, als der erste Schein gekostet hat, also das erste mal Anmalden...

07.03.2011 20:56 • #4


sandrachen

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Zählt man dann noch zur IHK, wenn man mehr als nur Nägel anbietet?
WAs darf man denn nur anbieten? Wimpern ist doch eigentlich kosmetischer Bereich...?

07.03.2011 21:01 • #5


Alicechen

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ich meine mal gehört zu haben dass alles was in den bereich haare fällt nicht dazu gehört.
wenn man einen frisörsalon haben möchte muss man ja glaube auch frisörmeister sein.
aber steinigt mich jetzt bitte nicht wenn ich falsch liege, ich meine nämlich des mal irgendwo gelesen zu haben.

07.03.2011 21:12 • #6


Sabsi

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Da hast Du vollkommen richtig gelesen.

Extensions sind Haare und gehört in den Bereich Friseur und die brauchen zusätzlich eine Reisegewerbekarte und die ist nicht grad billig.

Ist was komplett anderes als Nägel.

07.03.2011 23:51 • #7


Sabsi

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Zitat von sandrachen:
Zählt man dann noch zur IHK, wenn man mehr als nur Nägel anbietet?
WAs darf man denn nur anbieten? Wimpern ist doch eigentlich kosmetischer Bereich...?


Wenn man ausser Nägel auch noch Wimpern und etwas mit Haare anbietet, gehört man zusätzlich zur IHK (Nägel und Produktverkauf) auch noch zur HWK (Kosmetik und Friseur).

07.03.2011 23:54 • #8


stutzi0910

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zb. hier in Mittelfranken, darf man Extensions nur anbieten, wenn man seinen Gesellenbrief ( Friseurhandwerk) hat

05.04.2011 22:03 • #9


Pelle

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Hier in Ö braucht man für alles nen extrigen GS. Ich hab zB einen auf "Modellage von Fingernägeln" laufen. Wollte jetzt noch Fußnägel mitmachen und brauchte gleich wieder nen neuen Schein ^^

Bei Wimpern bräuchte ich wieder nen Extra Schein, zudem nen Kurs und ne Prüfung um den Schein überhaupt beantragen zu dürfen. Bei der Fußmodellage eigentlich auch. Gibt da aber ne Ausnahmeregelung da ich Gewerbe auf Fingernägel schon habe, darf ich Fußnägel auch ohne Prüfung modellieren. Wird aber noch geprüft und ich bekomm in den nächsten Tagen bescheid.

Was ich eigentlich sagen will ist, das Du besser bei der Gemeinde wo Du den GS her hast, nachfragst. Haare darfst aber auf keinen Fall machen, das gehört zum Friseur. Die Nagelfirmen bieten das zum, Teil mit an, weil einige Friseure auch Nägel anbieten und die Bestellung dann in einem geht. Ausserdem ist das für die ne extra Einnahmequelle.

06.04.2011 06:36 • #10



Hallo loveangel12207,

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