Am besten fragst du bei deinem zuständigen Amt nach. Dieser Passus wird grade sehr heiß diskutiert. Auf Aussagen von anderen würde ich mich diesbezüglich nicht verlassen.
Es werden mittlerweile sogar Kurse angeboten, wo Krankheiten und Behandlungstechniken erläutert werden, die im Nagelstudio durchgeführt werden können.
Ich wäre da aber äußerst vorsichtig.
Am Ende ist es Auslegungssache der kontrollierenden Behörde.
Und seien wir doch mal ehrlich...bis auf ein paar wenige Ausnahmen, kommen doch alle anderen auch ohne uns klar.
Natürlich ist es besser, wenn man aufgrund einer Erkrankung Problemnägel hat mit den entsprechenden Folgen, sich dann eine Modellage machen zu lassen. Ja, es schafft Linderung, beugt Problemen vor...aber reicht das einem Arzt für ein Rezept, erkennt das der Ordnungshüter in dem Moment einer Kontrolle an?
Jeder sucht grad ein Schlupfloch, auch die Kunden.
Wenn man aber öffnet für bestimmte Leistungen, die unter hygienisch und/oder medizinisch fallen könnten und dann kommt eine Kontrolle und die sehen das anders, dann wird es teuer und vielleicht ein nervenaufreibender Rechtsstreit.
Informiere dich einfach beim Amt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und lass dir das schriftlich geben, dann überlege dir, ob sich das für dich lohnt und dann rede mit deiner Kundin. Du musst ja auch einschätzen, ob diese Kundin dann überhaupt behandelt werden dürfte.
28.04.2021 13:54 •
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