...es ist wirklich zum Kot**n!
Ich erreiche seit heute morgen niemandem beim Kreis, und auch bei der HWK geht anscheinend niemand mehr ans Telefon
Ich will ja nur wissen, ob ich es so richtig verstanden habe.
Nach meinem Verständnis darf man trotz Notbremse arbeiten, wenn
- die Kundin einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen kann
- man selbst als Dienstleister alle zwei Tage einen tagesaktuellen, negativen Test voweisen kann
- bis zum 01.04. darf es ein "Selbsttest" sein, danach nur einer von einer offiziellen Stelle...
Wie soll das denn gehen?
Zum einen muss ich dann ja die Kosten tragen, alle paar Mal, und zum anderen ist das logistisch (jedenfalls für mich) überhaupt nicht machbar! HIer gibt es wie gesagt nicht viele Teststellen und die, die da sind, haben lange Vorlauf oder man muss sich ewig in die Schlange stellen... so kann man doch nichts planen!
Aber Hauptsache, man kann wieder sagen, was für tolle Regelungen man getroffen hat und wie toll diese Möglichkeit doch ist
29.03.2021 12:27 •
#360