Bei uns im Kreis steht Stand 26.03.2021 - 14:12 Uhr Zitat:
Aufgrund der im Rhein-Erft-Kreis seit inzwischen sieben Tagen festzustellenden Inzidenz der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner von deutlich über 100 sieht die ab Montag in Kraft tretende CoronaSchVO wieder verschärfte Regelungen für das Kreisgebiet vor. Damit greift für den Rhein-Erft-Kreis die sogenannte Corona-Notbremse.
Das bedeutet, dass die zum 08. März vorgenommenen Öffnungen und Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.
Hiervon gibt es allerdings eine Ausnahme, erläutert Landrat Frank Rock: "Statt des strengen Lockdowns kann es auch eine Beibehaltung der bisher geltenden Öffnungen geben, wenn potentielle Kunden, Besucher und Nutzer einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Coronatest vorweisen können".
Dann könne es z.B. bezogen auf den Einzelhandel, in der Bücherei o.ä. beim bisherigen "Click & Meet"-Verfahren bleiben, sofern ein negatives Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests vorliegt.
Diese Ausnahmeregelung steht allerdings unter der Bedingung, dass der jeweilige Kreis über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen verfügt. "Dies sehe ich im Rhein-Erft-Kreis als gegeben an", erklärt Landrat Rock weiter. Im Kreisgebiet gebe es inzwischen 135 Teststellen.
Die vom Kreis beabsichtigte Ausnahmeregelung muss per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt werden und bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das Abstimmungsverfahren mit dem Ministerium werde noch heute eingeleitet.
"Trotz steigender Fallzahlen müssen wir den Menschen im Kreis eine Perspektive aufzeigen, ohne dabei unvertretbare Risiken einzugehen. Das hier beschriebene Verfahren, unter der Voraussetzung eines aktuellen negativen Tests ein stückweit Normalität zu ermöglichen, halte ich für gut, richtig und praktikabel", so Rock weiter.
26.03.2021 15:48 •
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