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Covid wieder schließen?

Bluna 4

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@ shorti 100
so kann man wenigstens etwas besser planen und gibt doch auch den Kunden mehr aussicht das eine folge Termin nicht ganz so kurzfristig abgesagt werden muß.
Bei uns im Landkreis sind die Zahlen so schnell gestiegen 2,5 Woche arbeiten dürfen und jetzt nicht mehr.
Leider sehe ich zeitnahe auch keine aussicht auf besserung. ( wodurch auch?)
Grüßle

26.03.2021 13:46 • #331


Ginger

Ginger

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Tja, bei uns ist es leider anders....
es ist inzidenzabhängig und wenn es über 100 ist, darf man nicht mehr arbeiten.
Da es das bei uns im Kreis ist, hab ich dann wohl mal wieder frei :?

Richtig durchblicken tu ich aber immer noch nicht, ehrlich gesagt.

Beim Ordnungsamt kann ich jetzt niemanden mehr erreichen.

Ich habe dann bei der HWK angerufen (der Typ war super nett!) und er sieht es auch so, dass ich nicht darf, weil unsere Kreis-Inzidenz hier eben jetzt schon über 100 liegt.

Zur Sicherheit habe ich dann noch bei der Land NRW Hotline angerufen (der Typ war nicht so nett, und sehr genervt und fast unfreundlich :evil: ) und auch er meinte, ich darf nicht und alles weitere wüsse er selber nicht :roll:

Ich werde also dann nächste Woche lieber nicht arbeiten, aber erstmal nur diese Termine absagen, und dann am Montag nochmal mit dem Ordnungsamt sprechen. Denn ich weiß nicht, wie das alles gehen soll... mal auf, mal zu, je nach Inzidenz... so kann ich schlecht planen.... :motz:

26.03.2021 13:48 • #332



Hallo Bluna 4,

Covid wieder schließen?

x 3#3


Bluna 4


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@Ginger
genau so ist es bei mir auch gewesen...ein hin und her und keiner weiß was.
Tut mit leid....

26.03.2021 13:54 • x 1 #333


Ginger

Ginger

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Was mich echt nervt ist, dass einem keiner was Genaues sagen kann.
Ich habe jetzt beim Kreis angerufen, sowohl bei der Hotline als auch beim Ordnungsamt, doch die sind sich auch unsicher :roll: :lol: Schön, dass keiner durchblickt :?

26.03.2021 14:13 • #334


NCS

NCS

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Ich müsste außer Fußpflege alles schließen, weil unser Kreis seit Tagen über 100 liegt.
Hab jetzt gelesen, dass der Kreis aber einen Antrag gestellt hat, die Dienstleistungen und das Click & Meet unter Vorlage eines aktuellen Corona-Schnelltestes offen zu halten.
Weiß nicht, was ich davon halten soll. Kann mir nicht vorstellen, dass meine Kundinnen vorher extra zum Testzentrum testen fahren. Bei uns im Stadtgebiet gibt es nämlich nur 1 Testzentrum mit Drive In und 1 Apotheke mit Terminvergabe zum Testen. Also spontan geht da nicht wirklich was.

26.03.2021 15:07 • #335


Peggylein

Peggylein

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Bei uns in Chemnitz war es so und so machen es auch die Landkreise. Wenn die Notbremse angewendet werden muss, dann erlässt der Kreis eine Allgemeinverfügung über die Verschärfung. Solange wie die noch nicht veröffentlicht ist, gilt die Landesverordnung.

26.03.2021 15:33 • #336


NCS

NCS

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Bei uns im Kreis steht Stand 26.03.2021 - 14:12 Uhr Zitat:

Aufgrund der im Rhein-Erft-Kreis seit inzwischen sieben Tagen festzustellenden Inzidenz der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner von deutlich über 100 sieht die ab Montag in Kraft tretende CoronaSchVO wieder verschärfte Regelungen für das Kreisgebiet vor. Damit greift für den Rhein-Erft-Kreis die sogenannte Corona-Notbremse.

Das bedeutet, dass die zum 08. März vorgenommenen Öffnungen und Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Hiervon gibt es allerdings eine Ausnahme, erläutert Landrat Frank Rock: "Statt des strengen Lockdowns kann es auch eine Beibehaltung der bisher geltenden Öffnungen geben, wenn potentielle Kunden, Besucher und Nutzer einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Coronatest vorweisen können".

Dann könne es z.B. bezogen auf den Einzelhandel, in der Bücherei o.ä. beim bisherigen "Click & Meet"-Verfahren bleiben, sofern ein negatives Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests vorliegt.

Diese Ausnahmeregelung steht allerdings unter der Bedingung, dass der jeweilige Kreis über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen verfügt. "Dies sehe ich im Rhein-Erft-Kreis als gegeben an", erklärt Landrat Rock weiter. Im Kreisgebiet gebe es inzwischen 135 Teststellen.

Die vom Kreis beabsichtigte Ausnahmeregelung muss per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt werden und bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das Abstimmungsverfahren mit dem Ministerium werde noch heute eingeleitet.

"Trotz steigender Fallzahlen müssen wir den Menschen im Kreis eine Perspektive aufzeigen, ohne dabei unvertretbare Risiken einzugehen. Das hier beschriebene Verfahren, unter der Voraussetzung eines aktuellen negativen Tests ein stückweit Normalität zu ermöglichen, halte ich für gut, richtig und praktikabel", so Rock weiter.

26.03.2021 15:48 • x 1 #337


Peggylein

Peggylein

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@Ginger
Hab grad noch was für NRW gefunden.
Du darfst öffnen, wenn deine Kundinnen einen tagesaktuellen Test vorlegen.

26.03.2021 16:15 • #338


Ginger

Ginger

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Zitat von Peggylein:
@Ginger
Hab grad noch was für NRW gefunden.
Du darfst öffnen, wenn deine Kundinnen einen tagesaktuellen Test vorlegen.


Da bin ich mir nicht sicher.
Ich lese es anders, und so hat es mir vorhin auch jemand am Telefon gesagt: das gilt nicht allgemein, sondern muss vom jeweiligen Kreis / Stadt beschlossen werden.

So steht es in der Schutzverordnung:

Kreise und kreisfreie Städte nach Absatz 1 Satz 1, die über ein ausreichendes, flächende-ckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 09.03.2021 V1) verfügen, können durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestimmen, dass statt der Ein-schränkungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 8 die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 abhängig ist

26.03.2021 16:20 • #339


Bluna 4


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oje ...bei euch scheint es ja noch mehr durcheinander zu geben.
Das es da nichts einheitliches gibt....

26.03.2021 17:18 • #340


shorti100

shorti100

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Es ist alles einfach nur noch anstrengend!

26.03.2021 18:45 • #341


Peggylein

Peggylein

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Zitat von Ginger:
Zitat von Peggylein:
@Ginger
Hab grad noch was für NRW gefunden.
Du darfst öffnen, wenn deine Kundinnen einen tagesaktuellen Test vorlegen.


Da bin ich mir nicht sicher.
Ich lese es anders, und so hat es mir vorhin auch jemand am Telefon gesagt: das gilt nicht allgemein, sondern muss vom jeweiligen Kreis / Stadt beschlossen werden.

So steht es in der Schutzverordnung:

Kreise und kreisfreie Städte nach Absatz 1 Satz 1, die über ein ausreichendes, flächende-ckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 09.03.2021 V1) verfügen, können durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestimmen, dass statt der Ein-schränkungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 8 die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 abhängig ist


Dann muss der Kreis es zeitnah per Allgemeinverfügung vor Inkrafttreten veröffentlichen, das ist kein Selbstläufer

26.03.2021 19:28 • #342


NCS

NCS

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Bei uns ist es jetzt raus. Ich darf arbeiten, wenn die Kundin ein negatives Testergebnis vorlegt.

27.03.2021 07:26 • #343


Ginger

Ginger

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Zitat von Peggylein:
Dann muss der Kreis es zeitnah per Allgemeinverfügung vor Inkrafttreten veröffentlichen, das ist kein Selbstläufer


Sag ich ja :wink:
Hier gibt es bis jetzt noch keine Info :evil:
Ich finde, wenn sowas ansteht, könnte man ruhig mal eine Hotline einrichten oder ähnliches... bzw. Freitag länger als bis 12 Uhr arbeiten (aber is halt Amt :lol: ). Also kann ich wohl vor Montag nichts erreichen.... :roll:

27.03.2021 09:25 • #344


NCS

NCS

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Zitat von Ginger:
Sag ich ja :wink:
Hier gibt es bis jetzt noch keine Info :evil:
Ich finde, wenn sowas ansteht, könnte man ruhig mal eine Hotline einrichten oder ähnliches... bzw. Freitag länger als bis 12 Uhr arbeiten (aber is halt Amt :lol: ). Also kann ich wohl vor Montag nichts erreichen.... :roll:


Wie soll man denn da was planen? Du müsstest ja auch deine Kundinnen darüber informieren, wenn sie sich ab Montag testen müssten.

27.03.2021 09:36 • #345



Hallo Bluna 4,

x 4#15









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