also grundsätzlich misch ich ja auch,aaaaaaber halt nur produkte untereinander von einer firma.
warum tu ich das?
sollte eine meiner kundinnen wiedererwarten mal auf ein material reagieren,MUSS ich in der lage sein gegebenenfalls die inhaltsstoffe benennen zu können.Genau das kann ich aber nicht,wenn ich da irgendetwas druntermische,was NICHT der kosmetikverordnung entspricht.
Sobald das Produkt nämlich verändert wird,bin ICH der in Verkehrbringer. MIR persöhnlich ist das schlichtweg zu gefährlich.
Produkte einer Firma sind in der Regel untereinander kompertibel. Das heisst ich kann ein rotes und blaues Farbgel einer Firma durchaus mischen um lila zu bekommen. Sollte dann irgendwas sein,hab ich zum einen die inhaltstoffe parat,zum zweiten den hersteller an de hammelbeine und kann den in die verantwortung nehmen,denn ICH bin in dem Falle ja Verbraucher und muss mich auf ihn verlassen können.
Dem Richter ist es im Notfall nämlich völlig schnurz,wenn der Finger abgefallen ist,ob ich das Beruflich mache und/oder dafür Geld nehme oder nicht.
Für den ist das fahrlässige Körperverletzung!
Und wenn ich ehrlich bin,soviel ist mir KEINE Kundin wert
09.06.2009 19:06 •
#9