Mir hat die Frau vom Amt gesagt, ich müsste nicht mal das Datum der Behandlungen mit aufschreiben.
Hab zwei handgeschriebene Listen, eine mit Einnahmen (Name, Preis) und die Ausgaben (Hersteller/Lieferant, Preis). Und alle Rechnungen und Kassenbelege werden mit dazu getan, falls mal ne Prüfung kommt. Wichtig wenn du Quittungen schreibst, unbedingt ausweisen, dass du als Kleinunternehmerin keine MWST abführst. Aber die meisten wollen ja eh nie Belege
26.09.2011 15:52 •
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