Hallo DragonLady,
Das ist gar nicht so schwer.....
Für das Gewerbe reichst Du beim FA eine EÜR ein, hier brauchst du auch keine Rechnungen und Belege mitschicken, aber auf Verlangen so wie angegeben vorzeigen können.
Weiterin ist eine Feststellungserklärung und ggf. die Anlage G mit einzureichen.
Es ist allerdings Pflicht, die EÜR elektronisch, also mittels ELSTER zu übermitteln!
Wenn Du Dir unsicher bist, reiche eine ausgefüllte EÜR ein und das FA wird Dir die weiteren von Dir einzureichenden Formulare zusenden und anfordern.
Ich habe dies auch immer für meinen Mann die EÜR beim FA eingereicht und erst als es "ernst" wurde, haben wir einen Steuerberater hinzugefügt.
Natürlich solltest Du Dir das Ausfüllen der Formulare zutrauen, aber auch hier kann man bei. FA anrufen und die Beamten dort helfen gern.
Da Du ja wie du angibst keinen Gewinn gemacht hast und Dein Gewerbe sogar abmelden willst, wird das FA hier wohl auch keine große Sache draus machen.
Du bekommst dann nach einiger Zeit einen Gewinnfeststellungsbescheid, den du dann deiner Einkommenssteuererklärung beifügen kannst.
Ich boffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen....aber selbstverständlich hat Sabsi recht, wenn du absolut keinen Plan von steuerlichen Dingen hast und auch bisher deine Steuererklärung nicht selbst gemacht hast, solltest du dir Hilfe von einem Steuerberater holen.
10.02.2012 19:38 •
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