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Brauche Hilfe wegen 1. Steuererklärung

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" DragonLady, 10.02.2012 18:00.
DragonLady

DragonLady

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Hallo Ihr Lieben,

habe ein Nebengewerbe seit Mai 2011 und hatte bisher nur einige Modelle. Da sich meine Hauptarbeitszeiten dermaßen geändert haben, werde ich wohl im laufe des Jahres mit dem Nebenjob aufhören.

Ich hatte ja trotz alle dem viele Ausgaben wegen Material und so weiter.

Kann ich das einfach so aufschlüsseln oder kann ich das nicht vereinfacht so mit allen Rechnungen an das Finanzamt leiten? Da ja hinterher kein Gewinn, sondern ein Minus da stehen würde.

Und ich hatte eine neue Steuernummer bekommen, wegen dem Nebengewerbe, zählt das jetzt generell auf für meinen Hauptberuf?

Ich drehe noch durch...wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Denn nach dem Gefühl würde ich jetzt die Anlage N (Normale Steuererklärung für nicht selbständige) wegen dem Hauptjob ausfüllen und eine zusätzliche Exceltabelle mit den Ausgaben für das Homestudio einreichen. Ist das korrekt?

LG
Lady

10.02.2012 18:00 • #1


Sabsi

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Damit wendet man sich am besten an einen Steuerberater, denn der weiss genau was Du alles abschreiben kannst, denn den Pauschalbetrag für die Beratergebühren kannst Du auch geltend machen und noch vieles mehr.

Die Anlage N reicht nicht aus, Du musst auch den anderen Bogen ausfüllen .... und zusammen mit den Kopien Deiner Belege bzw. lückenlos geführtem Kassenbuch einreichen.

10.02.2012 18:09 • #2



Hallo DragonLady,

Brauche Hilfe wegen 1. Steuererklärung

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Carmi

Carmi

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Hallo DragonLady,

Das ist gar nicht so schwer.....

Für das Gewerbe reichst Du beim FA eine EÜR ein, hier brauchst du auch keine Rechnungen und Belege mitschicken, aber auf Verlangen so wie angegeben vorzeigen können.
Weiterin ist eine Feststellungserklärung und ggf. die Anlage G mit einzureichen.
Es ist allerdings Pflicht, die EÜR elektronisch, also mittels ELSTER zu übermitteln!

Wenn Du Dir unsicher bist, reiche eine ausgefüllte EÜR ein und das FA wird Dir die weiteren von Dir einzureichenden Formulare zusenden und anfordern.

Ich habe dies auch immer für meinen Mann die EÜR beim FA eingereicht und erst als es "ernst" wurde, haben wir einen Steuerberater hinzugefügt.

Natürlich solltest Du Dir das Ausfüllen der Formulare zutrauen, aber auch hier kann man bei. FA anrufen und die Beamten dort helfen gern.

Da Du ja wie du angibst keinen Gewinn gemacht hast und Dein Gewerbe sogar abmelden willst, wird das FA hier wohl auch keine große Sache draus machen.

Du bekommst dann nach einiger Zeit einen Gewinnfeststellungsbescheid, den du dann deiner Einkommenssteuererklärung beifügen kannst.

Ich boffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen....aber selbstverständlich hat Sabsi recht, wenn du absolut keinen Plan von steuerlichen Dingen hast und auch bisher deine Steuererklärung nicht selbst gemacht hast, solltest du dir Hilfe von einem Steuerberater holen.

10.02.2012 19:38 • #3


Tina78

Tina78

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Ich habe auch schon bammel davor.
Werde aber die erste und wohl auch die nächste mit nem Steuerberater machen. Will da nix falsch machen und ärger mit dem FA bekommen.

10.02.2012 20:06 • #4


Sabsi

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Wichtig ist auch in dem Zusammenhang, wenn Du Dein Gewerbe abmeldest, die Unterlagen musst Du trotzdem 10 Jahre aufbewahren.

11.02.2012 00:01 • x 1 #5