Hallo,
vielleicht ist es ja für den einen oder anderen hilfreich...
Betriebshaftpflichtversicherung
Wird bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit eine Kundin / ein Kunde verletzt (Personenschaden) oder entsteht ein Sachschaden, übernimmt der Haftpflichtversicherer bei vereinbarter Deckung die Befriedigung dieser Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme. Achtung: Die Haftung des Schädigers ist aber i. d. R. unbegrenzt!
Desweiteren wehrt eine Haftpflichtversicherung unbegründete Ansprüche ab (passive Rechtsschutzfunktion!).
Beispiele, bei der eine Betriebshaftpflichtversicherung eintritt:
- Es ist etwas Cleaner auf die Fliesen des Ladens gelaufen. Eine Kundin will von ihrem Stuhl aufstehen und rutscht mit ihren hohen Stöckelschuhen auf der kleinen Pfütze aus. Ihre Jacke reißt am Ärmel und noch dazu holt sich die Kundin am Arm eine Schürfwunde. (berechtigter Anspruch)
- Mitarbeiterin Fr. Y rutscht beim Feilen mit dem Fräser ab und verletzt die Kundin so stark, dass sie anfängt zu bluten. (berechtiger Anspruch)
- Eine Kundin behauptet sich vom Nagelstudio einen Nagelpilz wg. nicht richtiger Desinfizierung eingehandelt zu haben. (unbegründeter Anspruch => Abwehr)
Aus dem privaten Bereich:
Mir wurde von einer ehemaligen Vermieterin unterstellt, dass aus meiner Duschwanne Wasser übergelaufen sei und bei dem Mieter unter mir einen Wasserschaden verursacht hat. Es stimmte nicht und ich hatte keine Rechtsschutz. Meine private Haftpflichtversicherung hat den Anspruch abgewehrt. Ein Gutachter hat festgestellt, dass sich ein Haarriß in einer Fuge befunden hat, durch das das Wasser schon mehrere Monate gesickert ist und sogar zu einen Schimmelpilz hinter einer Teppichleiste am angrenzenden Zimmer geführt hat.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung sichert also genau den umgekehrten Fall, als die Haftpflichtversicherung ab. Der Schaden wurde einem selbst zugefügt. Um nun die eigenen Interessen durchsetzen zu können, wird die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.
Es können verschiedene Formen der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die wiederum verschiedene Leistungsarten beinhalten.
Formen der Rechtsschutzversicherung:
Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufsrechtsschutz,...
Beispiel für die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz:
- Inhaberin eines Kosmetikstudios verlangt nach einem Autounfall, bei dem ihr die Vorfahrt genommen wurde vom Unfallgegner Ersatz für die Reparaturkosten ihres Firmenfahrzeugs.
- In einem Bekleidungsgeschäft verursucht ein Kunde mit einer brennenden Zigarette trotz Rauchverbot an einem teuren Kleid ein Brandloch. Der Kunde bestreitet dies. Die Inhaberin geht zu ihrem Rechtsanwalt und ist entschlossen nötigenfalls zu klagen.
Die Rechtsschutzversicherung dient zur aktiven Durchsetzung seiner Interessen, z. B. durch Einreichung einer Klage. Der sog. passive Rechtsschutz (Abwehr unbegründeter Ansprüche) wird durch die Haftpflichtversicherung ausgeübt.
LG,
Trici
01.01.2008 19:25 •
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