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Betriebshaftpflicht- + Rechtsschutzversicherung

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Trici, 01.01.2008 19:25.
Trici

Trici

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Hallo,

vielleicht ist es ja für den einen oder anderen hilfreich...


Betriebshaftpflichtversicherung

Wird bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit eine Kundin / ein Kunde verletzt (Personenschaden) oder entsteht ein Sachschaden, übernimmt der Haftpflichtversicherer bei vereinbarter Deckung die Befriedigung dieser Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme. Achtung: Die Haftung des Schädigers ist aber i. d. R. unbegrenzt!
Desweiteren wehrt eine Haftpflichtversicherung unbegründete Ansprüche ab (passive Rechtsschutzfunktion!).

Beispiele, bei der eine Betriebshaftpflichtversicherung eintritt:
- Es ist etwas Cleaner auf die Fliesen des Ladens gelaufen. Eine Kundin will von ihrem Stuhl aufstehen und rutscht mit ihren hohen Stöckelschuhen auf der kleinen Pfütze aus. Ihre Jacke reißt am Ärmel und noch dazu holt sich die Kundin am Arm eine Schürfwunde. (berechtigter Anspruch)
- Mitarbeiterin Fr. Y rutscht beim Feilen mit dem Fräser ab und verletzt die Kundin so stark, dass sie anfängt zu bluten. (berechtiger Anspruch)
- Eine Kundin behauptet sich vom Nagelstudio einen Nagelpilz wg. nicht richtiger Desinfizierung eingehandelt zu haben. (unbegründeter Anspruch => Abwehr)

Aus dem privaten Bereich:
Mir wurde von einer ehemaligen Vermieterin unterstellt, dass aus meiner Duschwanne Wasser übergelaufen sei und bei dem Mieter unter mir einen Wasserschaden verursacht hat. Es stimmte nicht und ich hatte keine Rechtsschutz. Meine private Haftpflichtversicherung hat den Anspruch abgewehrt. Ein Gutachter hat festgestellt, dass sich ein Haarriß in einer Fuge befunden hat, durch das das Wasser schon mehrere Monate gesickert ist und sogar zu einen Schimmelpilz hinter einer Teppichleiste am angrenzenden Zimmer geführt hat.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung sichert also genau den umgekehrten Fall, als die Haftpflichtversicherung ab. Der Schaden wurde einem selbst zugefügt. Um nun die eigenen Interessen durchsetzen zu können, wird die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.

Es können verschiedene Formen der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die wiederum verschiedene Leistungsarten beinhalten.

Formen der Rechtsschutzversicherung:
Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufsrechtsschutz,...

Beispiel für die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz:
- Inhaberin eines Kosmetikstudios verlangt nach einem Autounfall, bei dem ihr die Vorfahrt genommen wurde vom Unfallgegner Ersatz für die Reparaturkosten ihres Firmenfahrzeugs.
- In einem Bekleidungsgeschäft verursucht ein Kunde mit einer brennenden Zigarette trotz Rauchverbot an einem teuren Kleid ein Brandloch. Der Kunde bestreitet dies. Die Inhaberin geht zu ihrem Rechtsanwalt und ist entschlossen nötigenfalls zu klagen.

Die Rechtsschutzversicherung dient zur aktiven Durchsetzung seiner Interessen, z. B. durch Einreichung einer Klage. Der sog. passive Rechtsschutz (Abwehr unbegründeter Ansprüche) wird durch die Haftpflichtversicherung ausgeübt.

LG,
Trici

01.01.2008 19:25 • x 4 #1


Traumangela

Hallo Trici,

danke für die umfangreiche Aufklärung.

Liebe Grüsse

01.01.2008 19:50 • #2



Hallo Trici,

Betriebshaftpflicht- + Rechtsschutzversicherung

x 3#3


Haftpflichtexper.

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Hallo Trici,

ich finde deine Erklärungen auch prima. Wir haben hier noch ein Video gemacht dazu, das eine gute Ergänzung zu deinem Beitrag über die Betriebshaftpflicht und wie sie als passive Rechtsschutzversicherung funktioniert:

http://www.die-haftpflichtexperten.de/w ... sicherung/

Dann gibt es hier noch ein Video von uns zur Betriebshaftpflicht speziell für Nagelstudios:

http://www.die-haftpflichtexperten.de/b ... esignerin/

Ich hoffe, diese Infos sind hilfreich :wink:

Viele Grüße

Bastian Michel

09.04.2014 10:53 • #3


MartiniBerlin

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Hi Trici,

eine sehr gute Information, die einfach und verständlich die Wichtigkeit dieser beiden Versicherungen klar macht.

Ein wichtiger Punkt bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist noch, das Tätigkeitsschäden mitversichert sind. Einige Tarife am Markt haben diese Bedingungen nicht versichert oder oftmals auch eine Selbstbeteiligung und Begrenzung der Versicherungssumme auf z.B. 100.000 €. Welche Tarife das mitversichert haben, kann man ganz einfach im Finanzchecks.de Vergleichsrechner nachlesen: https://www.finanzchecks.de/betriebshaf ... gleich.php

Definition Tätigkeitsschäden: Schäden die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

23.07.2014 09:51 • #4