Bei vielen Online-Shops (z. B. auch Hollywood Nails) kann man ja nur mit Vorlage von einem Gewerbeschein/Zertifikat bestellen. Ich habe keins von beiden, jedoch ist meine Mutter selbständig und hat einen eigenen Friseursalon. Sie hat in ihren Unterlagen nachgeschaut, aber wir finden keinen sog. Gewerbeschein.
Also sie hat ihr Gewerbe seit ca. 1996 angemeldet, aber einen speziellen Schein dazu hat sie anscheinend nicht. Nur eine Handwerkskammerkarte. Ist das was ähnliches und meint ihr, wenn ich eine Kopie davon an den Online-Shop schicke, dass man damit auch bestellberechtigt ist?
(Vor ca. einem Jahr ist meine Mutter mit ihrem Laden umgezogen, da hat sie einen Schriftstück auf dem "Gewerbeummeldung" steht.. Sollte ich es viell. damit mal probieren?
Oder meint ihr es ist sowieso sinnlos, da ja auf der Handwerkskammerkarte "Friseurbetrieb" steht und man damit nich in Nagel-Shops bestellen kann?)
03.05.2009 17:50 •
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