Berufsunfähigkeitsversicherung

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Minima, 10.10.2010 22:06.

Minima

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Hallo!

Da ich mich demnächst selbständig machen will habe ich mich vor kurzem um alle Versicherungen gekümmert.
Ich habe ein Angebot für eine BU bekommen und war noch bei einer anderen Versicherung, um das mal zu vergleichen. Und die sagten mir wiederum das das gar nicht geht, da Nageldesign kein anerkannter Beruf ist.
Nun ist meine Frage ob ihr sowas habt oder ob das stimmt und man es eigentlich gar nicht braucht.
Ich hoffe ihr könnt was dazu schreiben.

Liebe Grüße
Minima

10.10.2010 22:06 • #1


Sabsi

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Brauchen täte man diese Versicherung schon, aber es ist vollkommen richtig, Nageldesign ist kein anerkannter Beruf und deswegen zahlt keine Versicherung wenn man durch diesen Beruf (der keiner ist) arbeitsunfähig wird.

Was Du aber unbedingt machen solltest, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und in die Rentenkasse.

10.10.2010 22:33 • #2



Hallo Minima,

Berufsunfähigkeitsversicherung

x 3#3


Faylyla

Faylyla

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is das echt so sabsi? mir wurde was anderes gesagt..;(

weil meine BU wollt ich demnächst abschließen..

dann ist ne freiwillige versicherung gegen arbeitslosigkeit und für rente viel sinnvoller? und wer zahlt dann, wenn ich arbeitsunfähig bin ? die Arbeitsversicherung oder die rente?

10.10.2010 22:51 • #3


Sabsi

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Gar keiner weil Nageldesign kein anerkannter Beruf ist und lt. Berufsunfähigkeitsversicherung man durch einen nicht anerkannten Beruf auch nicht arbeitsunfähig werden kann.

Wenn Du dagegen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und Du aus welchen Gründen auch immer, Dein Gewerbe nicht mehr ausüben kannst, Du einen Nachweis von 36 Monaten bringst (zeit freiwillig einbezahlte Beträge) dann kannst Du Arbeitslosengeld beziehen und brauchst nicht gleich zum Sozi rennen.

machst Du allerdings Nageldesign nur im Nebengewerbe und arbeitest in einem anderen Beruf als Haupterwerb, dann kannst Du in jedem Fall eine BU abschliessen.

10.10.2010 23:10 • #4


Faylyla

Faylyla

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na das lohnt sich ja für mich nicht, ich will ab sommer 2011 komplett selbständig sein. dann lieber die AL versicherung.

kann ich die überall abschließen? bin bei der VGH

11.10.2010 11:20 • #5


Minima


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Ich habe das mit der BU jetzt auch seinlassen. Für die Rente und AL-Versicherung zahle ich natürlich ein. Vorallem ist die Arbeitslosenversicherung ja sehr gering.

@ Faylyla: da musst du dir einfach nur einen Antrag beim Arbeitsamt holen.

11.10.2010 16:55 • #6


Faylyla

Faylyla

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ich bin ja momntan noch hauptberuflich tätig und da hab ich ja auch ALvers. anteile, die ich zahle, bzw mein arbeitgeber.

müsste das dann erst machen wenn ich nur noch selbständig bin ab sommer 2011 oder kann man das jetzt schon parallel machen?

11.10.2010 17:27 • #7


Minima


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soweit ich weiß kannst du das erst machen wenn du ganz selbstständig bist. sonst würdest du das ja doppelt zahlen. als ich beischeid gesagt habe das ich mich selbstständig mache haben sie das thema mit freiwillig weiterversichern aber auch gleich von alleine angesrochen.

11.10.2010 20:44 • #8


Sabsi

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Diese freiwilligen Zahlungen kannst Du erst machen, ab dem Zeitpunkt wo Du selbständig bist.
AA gibt Auskunft.

11.10.2010 22:04 • #9


Faylyla

Faylyla

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ah,alles klar, danke bin ich wiedr schlauer:)

11.10.2010 22:48 • #10


Bretzelchen

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und die freiwillige Arbeitslosenversicherung kostet auch nur knapp 8 Euro im Monat.
Anträge gibt´s direkt beim AA.

LG
Bretzelchen

12.10.2010 05:29 • #11


Sabsi

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die genannten 8,-- Euro stimmen nur dann wenn man einen Gründungszuschuss bekommen hat.

alles weitere zum Thema hier:

http://www.gruendung-online.de/index.ph ... 1&Itemid=1

13.10.2010 00:09 • #12


Bretzelchen

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ich wollte auch 18 schreiben :D

LG
Bretzelchen

13.10.2010 08:46 • #13



Hallo Minima,

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