Gar keiner weil Nageldesign kein anerkannter Beruf ist und lt. Berufsunfähigkeitsversicherung man durch einen nicht anerkannten Beruf auch nicht arbeitsunfähig werden kann.
Wenn Du dagegen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und Du aus welchen Gründen auch immer, Dein Gewerbe nicht mehr ausüben kannst, Du einen Nachweis von 36 Monaten bringst (zeit freiwillig einbezahlte Beträge) dann kannst Du Arbeitslosengeld beziehen und brauchst nicht gleich zum Sozi rennen.
machst Du allerdings Nageldesign nur im Nebengewerbe und arbeitest in einem anderen Beruf als Haupterwerb, dann kannst Du in jedem Fall eine BU abschliessen.
10.10.2010 23:10 •
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