Berufsgenossenschaft

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Munki, 13.12.2010 14:01.

Munki

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Hallo,
ich habe einen Gewerbeschein, (Nagelpflege und Fußpflege). Möchte aber nur Nageldesign anbieten. (Vorsorglich Fußpflege mit angegeben) Habe schon Post vom Finanzamt : o.K.
Werde noch eine Haftpflicht-Vers. benötigen: o.K
Bekomme sicherlich noch Post von der IHK oder Handw.Kammer,
(wer ist für mich zuständig ? )
Und jetzt bekommeich Post von der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst u. Wohlfahrtspfle) mit dem Antrag zur Anmeldung zur gesetzl. Unfallvers..
Ist das so in Ordnung ? Wer kennt sich hier aus und kann mir helfen? Vielne Dank im Voraus
Munki

13.12.2010 14:01 • #1


Määh

Määh

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schau mal hier:

https://www.beautynails-forum.de/berufsg ... t7191.html

vielleicht hilft dir das weiter

13.12.2010 14:30 • #2



Hallo Munki,

Berufsgenossenschaft

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Munki


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Danke für die schnelle Hilfe,
schicke das Formular mit einem kurzen Kommentar zurück.
Wie verhält es sich aber mit der IHK oder Handwerkskammer?
Gruß
Munki

13.12.2010 18:09 • #3


Sabsi

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Wenn, dann bekommst Du Post von der IHK, denn diese ist für Nageldesign zuständig. Wenn Du von der HWK was zugeschickt bekommst, dann zurückschicken mit dem Hinweis auf das Gerichtsurteil vom..... aus welchem hervorgeht, dass Nageldesign zur IHK gehört.

Von denen bekommt man auch ein Schreiben zum ausfüllen, Häkchen an der richtigen Stelle setzten und im ersten Jahr zahlt man nichts.

14.12.2010 01:52 • #4


Munki


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Vielen Dank an Määh und an Sabsi!

14.12.2010 15:04 • #5