Hallo KiBa
leider ist das so mit der Krankenversicherung. Kommst Du nur einen Euro monatlich über den Satz von 385 Euro bist du selbst pflichtversichert. Hier kommt es nicht auf die gemeinsame Veranlagung mit Deinem Mann an, sondern nur, was Du allein für einen Gewinn erwirtschaftest. Zugrundegelegt wird bei der Berechnung die komplette Gewinnsumme des vorangegangenen Jahres. Die wird durch 12 geteilt und so der monatliche Gewinn berechnet.
Wenn Du mit Deinem Gewerbe aber nur einen nebenberuflichen Verdienst hast, d. h. auch, dass Du nicht 40 Std. in der Woche arbeitest, fält nicht der komplette KK Beitrag an, sondern ein reduzierter....bei meiner Kasse sind das 180,-. Euro.
Leider ist das auch so, wenn Du im Monat einen Gewinn von z. B. 600,- Euro hast. Dann gehen wirklich schlappe 180 Euro für die KK weg.....
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
07.03.2013 11:33 •
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