Berechnung der krankenkasse mit dem mann?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" KiBa, 07.03.2013 09:45.
KiBa

KiBa

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Hallo zusammen,

da ich ja mit dem gedanken spiele einen laden zu eröffnen habe ich mal ein paar fragen. derzeit mache ich nägel nur ganz wenig nebenbei, was sich ja mit einem ladenlokal ändern würde.
nun kommt meine frage zu der krankenkasse..

da ich eben dort angerufen habe und mir gesagt wurde das der satz dieses jahr bei 385 euro liegt, ABER (nun kommts) wenn man eine prüfung vornimmt und das gehalt des mannes dazu gerechnet wird, kann es sein das ich dennoch als nebeneinnahme gelte und dann nur 125 euro krankenkasse zahlen müsste...
nun bin ich total irritiert. eine infobroschüre dazu gibt es leider nciht.

wer kennt sich denn damit aus?
hat jemand erfahrung damit?
denn wenn ich die miete eines ladens mit der krankenkasse zusammen rechne habe ich angst das ich nur für die unkosten arbeiten gehe..

das lohnt sich dann ja leider nicht..
wäre toll wenn mich jemand auf klären könnte..

07.03.2013 09:45 • #1


Carmi

Carmi

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Hallo KiBa

leider ist das so mit der Krankenversicherung. Kommst Du nur einen Euro monatlich über den Satz von 385 Euro bist du selbst pflichtversichert. Hier kommt es nicht auf die gemeinsame Veranlagung mit Deinem Mann an, sondern nur, was Du allein für einen Gewinn erwirtschaftest. Zugrundegelegt wird bei der Berechnung die komplette Gewinnsumme des vorangegangenen Jahres. Die wird durch 12 geteilt und so der monatliche Gewinn berechnet.

Wenn Du mit Deinem Gewerbe aber nur einen nebenberuflichen Verdienst hast, d. h. auch, dass Du nicht 40 Std. in der Woche arbeitest, fält nicht der komplette KK Beitrag an, sondern ein reduzierter....bei meiner Kasse sind das 180,-. Euro.
Leider ist das auch so, wenn Du im Monat einen Gewinn von z. B. 600,- Euro hast. Dann gehen wirklich schlappe 180 Euro für die KK weg.....

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

07.03.2013 11:33 • #2