Hallo zusammen,
eine AlG II-Empfängerin möchte sich als Nageldesignerin selbstständig machen.
Ihr wurde seitens des Amtes gesagt, dass sie entsprechend ein Konzept vorlegen soll
und dass es sehr schwierig werden wird, da es bereits viele Nagelstudios gibt bzw.
gab, die es nicht geschafft haben.
Jetzt möchte die AlG II-Empfängerin wissen, wie ein solches Konzept bzw.
Businessplan auszusehen hat. Was sollte, muss dort enthalten sein?
Was ist der beste Weg aus dem AlG II in die Selbstständigkeit einer
Nageldesignerin, um möglichst viele finanzielle Staatshilfe zu erhalten
und möglichst erfolgreich zu werden, sein?
Was ist alles zu beachten für den Weg in die Selbstständigkeit (Eigenversicherung,
sonstige Kosten für Gewerbe, Anspruch auf welche Zuschüsse - Überbrückungsgeld
und/oder Existenzgründungszuschuss ...)?
Bitte um eure Antworten.
Vielen lieben Dank.
Grüße
MM
PS: Sie hat in einer eigenfinanzierten Ausbildung den Beruf der Kosmetikerin erlernt und
anschließend in einer eigenfinanzierten Weiterbildung den Abschluss einer Nageldesignerin
erhalten. Sie war jahrelang bei einem der 100 TOP-Arbeitgeber des Mittelstands als
Nageldesignerin tätig - bis sie schwanger wurde und während ihrer Elternzeit ausgerechnet
das eine Studio, in dem sie tätig war durch Geschäftsübernahme geschlossen wurde.
11.07.2010 07:16 •
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