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Bekannten die Nägel machen. ab wann Gewerbe anme

sibella80

sibella80

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Ihr müsst das ganze am besten mit Eurem zuständigen Finanzamt abklären. Mir wurde gesagt wenn ich an Modellen arbeite und nur max 20 Euro nehme dann muß ich kein Gewerbe anmelden.

30.08.2011 12:12 • #76


melli8688

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Also ich habe auch direkt nach meiner 1. Schulung mein Gewerbe angemeldet , weil ich auch an 2-3 Personen geübt habe.
Dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite. Und noch dazu kommt ja das meist deine ganzen Anschaffungen teurer sind als deine Einnahmen (in den ersten Monaten une in der Übungsphase) und wenn du am Jahresende die Ein - und Ausnahmenaufstellung vergleichst, siehst du das du mehr ausgegeben hast als eingenommen und somit auch nicht viel bzw nichts zahlen musst. Aber du bist auf der sicheren Seite. Es muss dich nur mal einer z.b. aus deiner Ortschaft anschwärzen....dann hast du es geschafft.......

30.08.2011 14:07 • #77



Hallo klein-nadine,

Bekannten die Nägel machen. ab wann Gewerbe anme

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Xanthara

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Zitat von sibella80:
Ihr müsst das ganze am besten mit Eurem zuständigen Finanzamt abklären. Mir wurde gesagt wenn ich an Modellen arbeite und nur max 20 Euro nehme dann muß ich kein Gewerbe anmelden.


Gesagt? Auf gesagt würde ich nix geben, das solteste dir doch lieber schriftlich geben lassen und das würdest du nicht bekommen.

Wenn das so einfach gehen würde, dann heißen ab jetzt die Kunden nicht mehr Kunden sondern "Modelle", dann bräuchte keine ND sich mehr bei Finanzamt anmelden.
Ach wie wäre das doch einfach und schön. :flehan:

30.08.2011 14:13 • #78


sibella80

sibella80

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Ich habs mir auch schriftlich geben lassen. Wieso soll man beim Üben ein Gewerbe anmelden, es ergibt doch gar kein Sinn.
Manche kommen nur 1 oder 2 mal und dann hat man nur 2 Modelle im Monat und jedemenge Papierkram.

31.08.2011 20:02 • #79


San_dra13

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Schwarzarbeit ist ja wirklich ein heiß Diskutiertes und interessantes Thema! Und ich finde es gut, wenn sich Studiobesitzer dagegen wehren.
Aber ich finde, das an dieser Stelle eben auch gesagt werden muss, dass das Nageln eben nicht unter Schwarzarbeit fällt, wenn man beispielsweise eins zwei Bekannte, Verwandte oder Freundinnen behandelt. Wenn man sich das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ansieht, dann kann man auch daraus entnehmen, das Schwarzarbeit dann als solche genannt werden darf, wenn eben kein nachhaltiger Gewinn erzielt wird (Wobei von einem Nachhaltigen Gewinn nicht auzugehen ist, wenn man ein geringes Entgeld verlangt--> was wahrscheinlich wieder Auslegung der Finanzbehörden ist). Man sollte halt nur wirklich nicht damit anfangen sich einen Kundenstamm aufzubauen und dafür Geld mit Gewinnabsicht zu verlangen.

Ich habe jetzt auch schon öfters gelesen, dass sich manche Geltiegel, Feilen, Handcreme, etc. für eine erbrachte Leistung geben lassen... Vom Prinzip her lasst ihr euch damit anstatt mit Geld mit naturalien Bezahlen, die ab einer gewissen Grenze ebenso versteuert werden müssen (das ist ähnlich wie ein Geschenk vom Arbeitgeber oder einem Geldwerten Vorteil). Geld ist eigentlich nichts anderes als ein genormtes und algemein gültiges Tauschmittel- genauso kann man aber auch Gel gegen Dienstleistung tauschen.

Also ich denke, das ist wirklich ien komplexes Thema, und man sollte wirklich gegen richtige Schwarzarbeit angehen. Allerdings sollte man auch nicht immer gegen Privatnagler schiesen, die eben nicht auf Gewinn aus sind und vielleicht zwei Leute behandeln und dafür einen geringen, dem Aufwand entsprechenden Obulus nehmen.

Viele Grüße

01.09.2011 11:00 • #80


Sabsi

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Zitat von Mora:
Stimmt, meine Hundezucht galt als Liebhaberei und wurde so vom Steuerberater berücksichtigt.


Das ist auch vollkommen richtig, eine Hündin ist nur 2 x im Jahr läufig und wenn sie, mal angenommen je 4 Welpen bekommt, Du diese für 300,-- Euro verkaufst... dann sind das hochgerechnet aufs Jahr 2.400,-- diese geteilt durch 12 = 200,-- davon werden noch Entwurmung und die 1. Impfungen abgezogen sowie Welpenfutter sodass es selbst wenn Du für die Welpen 600,-- verlangen würdest es immer noch unter Liebhaberei fällt.

@All: beim Nageldesign aber gibts Gründe die für einen Gewerbeschein sprechen:

bessere Preise bei Firmen gegenüber Endverbrauchern, Messebesuche, bei Firmen einkaufen wo es nur über GS möglich ist.

01.09.2011 22:42 • #81



Hallo klein-nadine,

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