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Bekannten die Nägel machen. ab wann Gewerbe anme

whiskeytiger

whiskeytiger

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da is ja mal eine hitzige Diskussion am laufen, aber es hilft ja nix, Schwarzarbeit ist eben Schwarzarbeit, sobald Geld gegeben wird ist es nicht mehr rechtens wenn man ohne GS arbeit.

Bei mir ist es so dass ich noch kein Gewerbe angemeldet hab da ich einen 400€ Job hab und ich ab September eine TZ Stelle bekomm und ab dem moment ein Kleingewerbe anmelden kann, endlich, sonst hätt ich mich jetzt selber Krankenversichern müssen, und dass hätt ich nie geschafft mit meinen 2 Mädels.
Offiziell kann ich es halt auch nicht machen und ich vermeide zur Zeit fremde Leute anzunehmen.

Ich verlang nichts, nicht mal wie man hier immerwieder lesen kann Materialkosten, geht garnet, wenn irgendjemand da is der mich hinhängt zahl ich doppelt drauf mit Strafe, etc,. das ist es nicht wert. Und so häng ich es an den Knopf Übungszeit.
Lehrjahre sind eben keine Herrenjahre, und ehrlich mit einem Tigel Gel macht man schon einige Nägel vom Nailtrainer.

Viel spass beim arbeiten.

16.07.2011 07:37 • #61


Chipsy

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Um dem ganzen noch das berühmte Krönchen aufzusetzen...nachdem ich 3 Jahre lang ordentlich mit Gewerbeschein gearbeitet habe wurde mir vor einer Woche das Gewerbe wegen Liebhaberei entzogen, darf aber weiterhin bis 400,-- Euro so wie es bei einem Nebenjob auf dieser Basis ist, dazuverdienen.

Auf meine telefonische Anfrage: was passiert wenn mich jemand anzeigt, bekam ich die Antwort..... darüber brauche ich mir gar keine unnötigen Gedanken machen, diese Anzeige fruchtet nicht.


Weiters sagte er noch: wenn jemand eine Wohnung vermietet dann ist dieser auch kein Immobilienmakler....aber angeben muss man das was man dazu verdient hat trotzdem....das gleiche gilt auch fürs Nageldesign.
Ich habe aber die Auflage Kassenbuch zu führen und eine Kopie davon der Einkommensteuererklärung beizulegen.

Nun seid ihr drann !

17.07.2011 01:22 • x 1 #62



Hallo klein-nadine,

Bekannten die Nägel machen. ab wann Gewerbe anme

x 3#3


whiskeytiger

whiskeytiger

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also chipsy,

dein Beitrag is ja echt interessant, denn klar jemand der eine Wohnung vermietet is zwar kein Immobilienmarkler, aber er ist Gewerbetreibender mit positiven Einküften aus Vermietung und Verpachtung. ( Extra zum eingeben bei der Erklärung).

Davon aus würd ich mich jetzt mal ganz ehrlich nicht auf die Aussage eines einzenen Finanzbeamten verlassen, denn erfahrungsgemäss sind diese ( ich mag nichts unterstellen, ) aber ich sags mal so, sie wissen auch nicht immer alles. :nixweiss:

Ich würds nicht ausprobieren wollen, naja, muss wohl doch jeder selber wissen.

17.07.2011 07:40 • #63


Birgit19

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Habt ihr mal daran gedacht, daß es gar keinen Aufwand ist ein Kleingewerbe anzumelden? Im Gegenteil.Man kann die ganzen Kosten den Einnahmen gegenrechnen.
Außerdem kann man so ein Gewerbe auf eine bestimmgte Zeit (weiß icht, wie es im Moment ist) zurück anmelden.
Also kann man diese ersten Wochen zum üben nutzen und den gewrebeschein zurückdatieren (ist legal, hab ich auch gemacht).

Mein Steuerberater hat mir damals dringend geraten, einen Gewerbeschein zu holen, weil es auch bei Bekannten und auch zum Selbstkostenpreis Schwarzarbeit ist.

Warum wollt ihr eure Arbeit zum Materialpreis verrichten?Da kapiere ich nicht.Es ist eine anstrengende Arbeit, die auch nicht jedem liegt und das wollt ihr verschenken?
Das ist uns Studios gegenüber unfair und ihr schneidet euch ins eigene Fleisch.
Denn, falls ihr ig´rgendwann mal hintenrum Zulauf von Bekannten dieser Bekannten habt und doch ein Gewerbe aufmacht, könnt ihr nicht plötzlich von diesen Bekannten den doppelten oder dreifachen Preis verlangen, dann habt ihr keine Freunde mehr :wink:

Unterschiedliche Preise könnt ihr dann auch nicht machen, da das raus kommt und dann habt ihr keine Freunde und keine Kunden mehr.

Diese Arbeit, die viele so zuhause machen, bei "Bekannten", macht die Studios, die das Rechtmäßig machen, das geschäft kaputt.

Wie einige hier schon schrieben, sobald ein cent fließt und die Arbeit nicht mit marmelade oder Schokolade entlohnt wird, ist es Schwarzarbeit.

Denn der Materialpreis kann nicht auf das mg Gel umgerechnet werden.
Und:auch Trinkgeld muß von einem Selbstständigen ab dem ersten cent als außerordentliche Einnahmen angegeben werden.

Man kann doch auch von Modellen einen regulären Modellpreis verlangen.Beim Friseur bekomme ich den Schnitt, den ein Lehrling im 3.Lehrjahr macht, doch auch nicht für den materialpreis.

lg Birgit

17.07.2011 09:30 • #64


klein-nadine


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Und was wäre der reguläre Modellpreis?

17.07.2011 09:47 • #65


snowbell1989

snowbell1989

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@klein-nadin: tut mir leid, wenn du dich angegriffen gefühlt hast, so sollte das nicht rüber kommen! Zumindest nicht dir gegenüber, sondern denen die bewusst Schwarzarbeiten und das hier auch noch offen sagen.

Klar musst du üben, aber bitte nicht gegen Geld. Ich habs z.B. so gemacht, dass ich an einer Freundin geübt hab und sie hat mir dann am Wochenende den Eintritt in die Disco bezahlt oder sowas ;)

17.07.2011 10:08 • #66


Birgit19

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Erst Nailtrainer
dann wie Snowbell schreibt, einer Freundin oder Schwester die Nägel machen (ohne Geld zu verlangen) und dann eine bestimmte Zeit lang, Modellpreise anbieten.Aber nur begrenzt, bis man sicher ist.

Modellpreis würde ich am endgültigen Endpreis festmachen.
Das mußt du selber nach deinen Kosten kalkulieren.

Kalkuliere dir eine Preisliste nach deinem Wareneinsatz und Kosten für Versicherung, Raum, Wasser, Strom usw.Darauf schlägst du deinen Verdienst.
Dann kannst du auf diese Preise für ein paar Wochen (kommt auf dich und deine Arbeit an) z.B. 20% geben.

Nach dieser Modellpreisphase holst du dir einen Gewerbeschein, den du auf z.b. 01.08. datierst und schon ist alles Rechtens und auch für deine Kundinnen durchschaubar und klar.

Dann ist es offiziell und gibt kein Durcheinander unter den Freundinnen.

Ich finde es auch sehr schwer, die Bekannten abzugrenzen.Wo macht man einen Strich, damit keine beleidigt ist? Die quatschen doch untereinander.Und irgendwann willst du doch auch was verdienen.

Wenn alle den gleichen Modellpreis für ein paar Wochen bekommen und sie vorher wissen, daß es dann nur nich für den regulären Preis die Leistung gibt, wird nicht verglichen und getratscht.

lg Birgit

17.07.2011 10:57 • #67


arielle

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mal was anderes: macht man sich strafbar wenn man jemanden kennt, der das "unter der hand" macht? ...
ich mein, was ist mit ... bester freundin ... oder schwester.... cousine, was weiss ich?!

geht ihr dann zur polizei?oder haltet ihr euch die augen zu?

und wie kann man jemandem nachweisen, dass dieser von der tätigkeit wusste?
viell. weiss das jemand , würd mich mal intressieren

17.07.2011 11:33 • #68


szusza

szusza

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rein rechtlich ist das 'beihilfe zur steuerhinterziehung'. auch wenn man nicht aktiv beihilft, sondern nur davon weiß, das reicht schon!

17.07.2011 12:36 • #69


Chipsy

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Zitat von whiskeytiger:
Davon aus würd ich mich jetzt mal ganz ehrlich nicht auf die Aussage eines einzenen Finanzbeamten verlassen, denn erfahrungsgemäss sind diese ( ich mag nichts unterstellen, ) aber ich sags mal so, sie wissen auch nicht immer alles. :nixweiss:

Ich würds nicht ausprobieren wollen, naja, muss wohl doch jeder selber wissen.


Das so manche kleine Sachbearbeiter nicht immer alles wissen ist schon klar, aber ich wüsste keinen Grund dass mich der Chef unseres Finanzamtes anlügen sollte.....noch dazu wo ich es "schwarz auf weiss" habe, dass ich so und so viel dazuverdienen darf, ohne das es als Schwarzarbeit ausgelegt werden kann.

17.07.2011 17:14 • x 1 #70


Rose2940

Rose2940

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hiermal ein link für alle die ein kleingewerbe anmelden wollen,welches aber nur als hobby betrieben wird um eventueller schwarzarbeit vorzubeugen

http://www.onlinesteuerrecht.de/home/in ... &Itemid=33

18.07.2011 09:42 • #71


Xanthara

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Zitat von Chipsy:
Zitat von whiskeytiger:
Davon aus würd ich mich jetzt mal ganz ehrlich nicht auf die Aussage eines einzenen Finanzbeamten verlassen, denn erfahrungsgemäss sind diese ( ich mag nichts unterstellen, ) aber ich sags mal so, sie wissen auch nicht immer alles. :nixweiss:

Ich würds nicht ausprobieren wollen, naja, muss wohl doch jeder selber wissen.


Das so manche kleine Sachbearbeiter nicht immer alles wissen ist schon klar, aber ich wüsste keinen Grund dass mich der Chef unseres Finanzamtes anlügen sollte.....noch dazu wo ich es "schwarz auf weiss" habe, dass ich so und so viel dazuverdienen darf, ohne das es als Schwarzarbeit ausgelegt werden kann.


Vergesst bitte dabei nicht, das jedes Finanzamt es anderes regelt, was der eine Erlaubt, muß der andere noch lange nicht erlauben.

Mir wurde es z.B. untersagt, obwohl ich nur 100 € Umsatz und keinen Gewinn angegeben habe.

18.07.2011 11:34 • #72


Mora

Mora

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Mir wurde nach meinem Umzug von der Gemeinde gesagt, dass ich das Gewerbe auch noch innerhalb eines halben Jahres nachmelden kann. Wenn Du das auch mal googelst, dann findest Du auch in bestimmten Foren diese Aussage bestätigt. LG Mora

18.07.2011 12:40 • #73


Beautynails-Team

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Zitat von Rose2940:
hiermal ein link für alle die ein kleingewerbe anmelden wollen,welches aber nur als hobby betrieben wird um eventueller schwarzarbeit vorzubeugen

http://www.onlinesteuerrecht.de/home/in ... &Itemid=33



Der Link ist gut !...auch die Gründe welche beschrieben wurden wenn eine nebengewerbliche Selbständigkeit vom FA als Liebhaberei eingestuft werden können.

19.07.2011 23:24 • #74


Mora

Mora

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Stimmt, meine Hundezucht galt als Liebhaberei und wurde so vom Steuerberater berücksichtigt.

20.07.2011 00:01 • #75



Hallo klein-nadine,

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