Lass mal ganz fix die Dame mit ihrer Hehlerware, wo sie zur Zeit ist - nämlich nicht bei Dir. Wenn Du die Sachen annimmst, die ihre Schwester durch Diebstahl beschaffst und das auch noch wissentolich annimmst, machst Du Dich ohnehin mit strafbar, selbst, wenn Du nachweisen könntest, von dem Diebstahl nix zu wissen, bist Du in der Nachweispflicht, woher das Diebesgut stammt. Egal wie - Du befindest Dich auf dem besten Weg mit schuldig zu sein .... Da ist es doch wohl in keinster Weise wert oder?
Ansonsten stimme ich der Schreiberin über mir zu, dass Du ihr zwar eine Probemodellage gemacht hast, aber ohne weitere Verpflichtung. Gib ihr das Zeug ggf. zurück - ich denke, dass Du die paar Kröten gestohlener Ware nicht nötig hast und somit für die Dame auch nicht als erpressbar dastehst. Aber mal ehrlich, hast Du Vertrauen zu der Dame, dass sie Dich nicht bestiehlt?
Lass ggf. die Finger ganz von ihr und der Diebesware. Wenn die Kids sich verstehen, musst Du noch lange nicht mit Diebesgut arbeiten und dafür angreif- und erpressbar werden!
28.06.2010 15:01 •
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