@Romiena: da wird nichts zusammengerechnet....der Umsatz ergibt sich aus Deinen Einnahmen.
Das ganz hat sich seit 1.1.2012 geändert.... d.h. es gelten für Klein- und mittelständische Unternehmen 17.500,-- und im Folgejahr bis 50.000,--- Jahresumsatz (das ist neu dazugekommen) bis zu diesem Betrag braucht man keine Mehrwertsteuer angeben...und erst wenn über diesen Betrag kommt wird man Umsatzsteuerpflichtig.
Bedenkt aber bitte, das hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun, denn da sind die Bemessungsgrenzen gleich geblieben.
07.01.2012 14:56 •
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