1

Bei Kleingewerbe Steuern zahlen?

BayB-Angel

BayB-Angel

609
61
5
1
aaaaaaaaahja... kapiert :-)

04.04.2010 15:12 • #16


Romiena1988

Romiena1988

428
48
2
1
Hallo :D

und war bin ich total verwirrt, habe das im Netz gefunden : Im Jahr der Existenzgründung gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall wird nur der im Gründungsjahr prognostizierte Umsatz als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Dieser darf dabei nicht größer als 17.500 EUR sein.
Der Selbstständige muss jedes Jahr erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Anwendung der
Kleinunternehmerregelung vorliegen. So muss im zweiten Jahr der tatsächliche Vorjahresumsatz (max. 17.500 EUR) und gleichzeitig der prognostizierte Umsatzes des neuen Geschäftsjahres (maximal 50.000 EUR) geprüft werden."

Also muss ich dann das vorrige Jahr und das darauf folgende zusammen rechnen, dass ich nicht ueber 50.000 Euro komme?
Oder wie setzen sich die 50.000 Euro zusammen von 17500?

06.01.2012 19:54 • #17



Hallo motte09,

Bei Kleingewerbe Steuern zahlen?

x 3#3


Sabsi

15767
144
4
54
@Romiena: da wird nichts zusammengerechnet....der Umsatz ergibt sich aus Deinen Einnahmen.

Das ganz hat sich seit 1.1.2012 geändert.... d.h. es gelten für Klein- und mittelständische Unternehmen 17.500,-- und im Folgejahr bis 50.000,--- Jahresumsatz (das ist neu dazugekommen) bis zu diesem Betrag braucht man keine Mehrwertsteuer angeben...und erst wenn über diesen Betrag kommt wird man Umsatzsteuerpflichtig.

Bedenkt aber bitte, das hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun, denn da sind die Bemessungsgrenzen gleich geblieben.

07.01.2012 14:56 • x 1 #18


Faylyla

Faylyla

1435
105
55
6
sabsi, hast du dazu eine rechtliche grundlage die du mal zitieren kannst. ich hab da auch gehört, nur mein steuerberater hat mir das noch nciht gsagt... hab ih aber auch erst im nov das letzte mal gesprochen... hast mal nen § für mich?

07.01.2012 23:44 • #19


Chipsy

309
5
2
bei uns steht das im Wochenblatt das jeder Haushalt bekommt, gleich auf der 2. Seite und bei den Verbraucherzentralen kann man eine Broschüre anfordern.

08.01.2012 02:43 • #20


Faylyla

Faylyla

1435
105
55
6
na bisher hat noch niemand den ich fragte davon gehört.

ich meine auch nciht das folgejahr wo man 50.000 machen darf, das is ja seit jeher so..

oder redet sabsi nicht von Deutschland? dann sollte das aber mal konkretisiert und nciht so halbwahr hingepostet werden.

08.01.2012 16:55 • #21


karatsuba

25
5
Zitat von Sabsi:
[...] von der Umsatzsteuer befreit, bzw. braucht nicht auf den Rechnungen und Quittungen angegeben werden.


Nicht ganz ... Die Umsatzsteuer darf auf Rechnungen nicht ausgewiesen werden.

Ansonsten alles richtig :)

08.01.2012 18:25 • #22


Faylyla

Faylyla

1435
105
55
6
hat sich erledigt

08.01.2012 20:56 • #23


Faylyla

Faylyla

1435
105
55
6
sabsi, warum änderst du deine beiträge im nachinein? das stand vorher anders da.

ne kurze info wäre nicht schlecht.

08.01.2012 21:06 • #24



Hallo motte09,

x 4#9










cron