Hallo ihr Lieben....
Ich werde Anfang Dezember das erste Mal Mutter, und befasse mich gerade damit ich beantragen soll / kann / muss
Wie alles was mit Ämter-Wirr-Warr zu tun hat, man kann VIEEELL lesen und versteht nicht wirklich viel davon...
Also was ja klar ist: Kindergeld - wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt
mutterschaftsgeld - zahlt z.T. die Krankenversicherung & der Arbeitgeber... (?) bisher siehts bei mir so aus, dass ich bis 31.08.12 noch befristet angestellt bin, die werden das aber wohl noch bis zum mutterschutz (zw 15.-20. Okt) verlängern (wenn ich der Aussage meine Teamleiters glauben darf).... was wäre denn wenn die, ich sag jezt mal "nur" bis 30.09. verlängern würden ? dann müsste ich quasi Hartz4 beantragen (hab im Januar ne Umschulung abgeschlossen die vom Amt bezahlt wurde, und hab seit Feb. keinen Anspruch mehr auf ALG 1- es sei denn ich hätte schon wieder 12 mon gearbeitet, was ja nicht ist)
und hätte ich dann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld? und dieses Geld wird doch "nur" 6 wochen vor/8 wochen nach der Geburt gezahlt-oder ? und hier hat mich noch verwirrt, dass wenn das Arbeitsverhältnis der Mutter im Mutterschutz ausläuft, dass dann der AG keine Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld mehr leistet?
Und dann kann man das Elterngeld beantragen (den Antrag natürlich schon direkt nach Geburt stellen)- welches aber auf Soz.Leistungen angerechnet wird?!
Wie läuft denn diese geteilte Elternzeit ? Verstehe ich das richtig dass wenn mein freund davon 3 Monate in Anspruch nimmt, z.B. die ersten 3(?) müsste ich dann theoretisch arbeiten ?
Gibts eine Stelle(Amt
) die mich da
"richtig" aufklärt - ohne dass man von A nach B geschickt wird ?
hab ich nämlich mal vor Monaten bei ProFamilia beraten lassen, und mein dass die mir was anderes bzgl des Bezuges von Mutterschaftsgeld erzählt hat.... Bin doch echt verwirrt...
14.08.2012 10:36 •
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