Bei den Heilberufen hat das meines Erachtens nach was damit zu tun, dass keine Werbeversprechen im Sinne von "Heilungsversprechen" gemacht werden dürfen, so dass z. B. Heilpraktiker nur in engen Grenzen Werbung machen dürfen. Dabei ist oft ausschlaggebend, WIE etwas formuliert/dargestellt wird.
Natürlich darfst du ein Zertifikat, was du bei einem Schulungsanbieter gemacht hast, aushängen. Du darfst auch eins aushängen, welches du bei Ebay erworben hast. Da die Berufsbezeichnung "Nageldesignerin", "Nagelstylistin" oder "Maniküristin" nicht gesetzlich definiert ist, darf sich rein theoretisch jeder so nennen. Und du darfst deine Zertifikate auch zur Werbung im Internet nutzen, denn das ist ja der Sinn von Zertifikaten, dass man damit besondere Fachkenntnisse nach außen "beweisen" kann.
Es kommen aber alle möglichen Konstellationen in Betracht, warum deine Bekannten das ändern sollten/ mussten, wobei ich denke dass es sich da um einen Einzelfall handelt. Um das abschließend zu erörtern, müsste man wissen:
- Was genau wurde beanstandet?
- Warum wurde es beanstandet?
- Und von WEM wurde es beanstandet?
Erst damit kann man überlegen, ob die Forderung der Änderung auf der Homepage überhaupt auf einer rechtlich anerkannten Grundlage beruht.
Siehst du, fordern könnte ich von dir auch was und schön für mich, wenn du dem nachkommst - aber ob ich dazu wirklich berechtigt wäre, stünde auf einem anderen Blatt.
26.07.2015 22:12 •
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