huhu!
erstmal: find ich gut und ich denke, du schaffst das!
ich versuche mal, dir etwas zu helfen und das zu beantworten, was ICH weiß.
- erlaubnis vom arbeitgeber
weiß nicht 100 %, ob es pflicht ist, aber ich würde es definitiv machen. ich denke nämlich, dass man es muss, könnte dir jetzt nur keine verlässliche quelle nennen, um es nachzulesen
- versicherung
hm, ich wüsste sonst ausser der betriebshaftpflicht nichts wichtiges
- name
schützen lassen musst du ihn nicht, könntest du aber.
du musst bei deiner wahl natürlichnur beachten, dass du keinen nimmst, der geschützt ist
- steuern...
du darfst bis € 17.500 verdienen. AB dem betrag wärst du umsatzsteuerpflichtig. aber ich denke, da wirst du nur mit einem nebengewerbe nicht rankommen
alles weitere würde ich mit einem steuerberater abklären. ich habe (als ich nicht steuerpflichtig war) nur 2 mal im jahr alles abgegeben! und das bei vollzeit! bei dir wäre es ja noch weniger, also denke ich, dass 2 mal im jahr bestimmt auch reichen würde. wie gesagt, um auf der sicheren seite zu sein, würde ich immer einen steuerberater empfehlen!
- einnahmen-nachweis
du könntest den kunden quittungen ausstellen, aber das ist ja viel arbeit und papierkram.
ich habe mit eine excel-tabelle ausgedruckt, mit kundenname / behandlung / preis / verkauf / preis
da trage ich alles ein. das fasse ich am ende des tages zusammen (nägel, verkauf, usw.) und übetrage es in mein kassenbuch. dort werden auch alle barausgaben notiert (mit quittung! z.b. getränke oder bürobedarf für's studio). das geht dann immer zur steuerberaterin.
finde ich, ist so am einfachsten. aber auch dazu kann dich ein steuerberater beraten.
- anschaffungen
bin mir nicht meht 100 % sicher, aber ich meine, man kann bis zu 2 jahre vorher alles rückwirkend berücksichtigen. auch hier: steuerberater fragen.
hoffe, ich konnte dir etwas helfen...
sonst frag einfach nochmal nach. kannst dich immer melden, weißt du ja