Hallo zusammen.
Mit diesem Thema beschäftige ich mich jetzt auch eine weile.
Speziell hier; Nebengewerbe, da ich auch vollzeit beschäftigt bin.
Unabhängig der Genehmigung durch den AG, habe ich gelesen dass hier die Einkünfte mit zum Einkommen gerechnet werden, d.h. wie Lstkl 6
versteuert werden, also aufpassen dass man nicht plötzlich wie wahnsinnig an's Finanzamt zahlt.
Auch zu berücksichtigen wie die KK dazu steht, akzeptieren diese ein 60/40% Verhältnis ohne das man sich privat versichern muss? Das sind keine fundierten Erkenntnisse sondern möchte ich als Frage hier einstellen.
LG
22.07.2015 09:59 •
#19