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Ausgesuchte Fragen zur Nebengewerbe-Anmeldung

Sula

Sula

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bei Nebentätigkeit:
bitte schau mal hier:

advogarant.de

da ich nicht weiß, ob ich das hier verlinken darf, setzt du natürlich noch die drei wichtigen Buchstaben, warum, wieso, weshalb, davor.

02.09.2014 18:49 • #16


lavendelchen

lavendelchen

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hallo ihr lieben ich muss jetzt auch nochmals fragen :lol:
und zwar diese 17500 € grenze habe ich gehört das diese mit dem hauptverdienst vom hauptjob und dem vom nebengewerbe zusammen gerechnet werden. stimmt das? oder werden die einnahmen extra gerechnet vom NG?
achja was du auch tun solltest ist definitiv eine haftpflicht versicherung und deine krankenkasse unterrichten.

24.09.2014 19:55 • #17



Hallo Gast,

Ausgesuchte Fragen zur Nebengewerbe-Anmeldung

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Martina de Schepper

Martina de Schep.

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Lohnsteuerhilfevereine sind nicht für Selbstständige tätig. Auch nicht in der Kombination Angestellt und Selbstständig.
Nachfolgend mal ein Auszug meiner Unterlagen:

http://www.handelskammer-bremen.ihk24.d ... t-data.pdf

Das ist nur ein Auszug zu deinen offenen Fragen.

Viel Erfolg

24.09.2014 23:29 • x 1 #18


B.Eauty

B.Eauty

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Hallo zusammen.
Mit diesem Thema beschäftige ich mich jetzt auch eine weile.
Speziell hier; Nebengewerbe, da ich auch vollzeit beschäftigt bin.
Unabhängig der Genehmigung durch den AG, habe ich gelesen dass hier die Einkünfte mit zum Einkommen gerechnet werden, d.h. wie Lstkl 6
versteuert werden, also aufpassen dass man nicht plötzlich wie wahnsinnig an's Finanzamt zahlt.
Auch zu berücksichtigen wie die KK dazu steht, akzeptieren diese ein 60/40% Verhältnis ohne das man sich privat versichern muss? Das sind keine fundierten Erkenntnisse sondern möchte ich als Frage hier einstellen.
LG :idea:

22.07.2015 09:59 • #19


Martina de Schepper

Martina de Schep.

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Hallo,

Einkünfte werden beim Lohnsteuerjahresausgleich mit angegeben. Je nach Einnahmen kann das tatsächlich zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuererklärung kommen.
Lohnsteuerklasse 6 - nein. Du bist ja nicht in einem 2.ten Angestelltenverhältnis.
Bei der Krankenkasse kannst du bis 15 Std. nebeneruflich tätig sein. Es gibt hier kein prozentuales Verhältnis..Zeiten darüber hinaus gelten nicht mehr als nebenberuflich. Privat versichern musst du dich nicht, aber auch hier kann es sein, das du einen höheren Beitrag zahlen musst.
Ich hoffer, ich konnte dir ein wenig helfen.

VG

22.07.2015 12:56 • #20


B.Eauty

B.Eauty

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Ja Dankeschön. Eine Frage aber dann noch Bitte. Wie verhält es sich mit dieser 410,- Regel.
Also man munkelt 8) bei einem GEWINN unter diesem Betrag passiert erst mal nichts

22.07.2015 14:17 • #21


Martina de Schepper

Martina de Schep.

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Bitte. Gern.
410 €Gewinn pro Tag, Woche, Monat? Bitte klär mich mal auf.. Gern PN.. .
Schönen Abend,
VG
Tina

22.07.2015 23:07 • #22


jane-doe

jane-doe

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Es ist nicht Sinn und Zweck eines Forums Tipps und Ratschläge per PN abzuhandeln. Wenn geantwortet wird, soll das allen Mitgliedern zu gute kommen.
@B.Eauty
Antworten in einem Forum werden dir wohl kaum den Gang zum Finanzamt oder zum Steuerberater ersetzten. Zumindest wäre das äusserst blauäugig.....

@Martina de Schepper
Ich bin mir nicht sicher, in wieweit dein Text regelkonform ist, er enthält Originalpassagen eines Dokumentes der HK Bremen. Das ist normalerweise nicht gestattet.
Deshalb sperr ich hier und halte Rücksprache mit der Forenleitung.
LG Jane

22.07.2015 23:38 • #23


Forenleitung
Forenleitung

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wieder offen, Link eingefügt.

LG

23.07.2015 07:19 • #24


Martina de Schepper

Martina de Schep.

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Hallo alle zusammen,

ich möchte hier gerne mal anmerken, das es nicht meine Absicht war, das Thema privat abzuhandeln. Zum schreiben wäre es einfach zu viel geworden.
Aber nun hab auch ich dazu gelernt :-)

Leider konnte ich nicht erkennen, wo der Auszug aus meinen Unterlagen her war. Hatte mein Steuerberater mir vor Jahren in meine Unterlagen gelegt.
Danke Jane für den Link.

Allen eine schöne Woche,

VG aus Hamburg Tina

23.07.2015 09:04 • #25



Hallo Gast,

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