Du hast doch bestimmt einen Treuhänder, der Dir darüber, da es sich um eine spezielle Frage handelt besser Auskunft gibt, als die Damen hier in einem deutschen Forum.
So weit ich weiss, sind geringfügige Entgelte nicht beitragspflichtig, wenn diese 2.300 Franken im Jahr nicht übersteigen und wenn sie mehr bekommt dann je zur Hälfte Arbeitnehmer/Arbeitgeber je 10,3 % AHV und ALV 2,2 % das was dabei rauskommt, geht an die Ausgleichskasse.
25.11.2011 04:57 •
#2