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Auf provisionsbasis eingestellt dann gekündigt wie

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Schulung, Ausbildung & Job

" Ishizu, 18.04.2016 22:17.

Ishizu

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Hallo Leute
Ich habe nun seit 8 Monaten in einem Nagelstudio auf Provisionsbasis gearbeitet und habe heute die kündigung erhalten in form von 'ab morgen freigestellt'
Ich hab schriftlich kein Vertrag, aber mir ist bekannt dass ich trotzdem Rechtlich gesehen einen Festvertrag habe nach einem halben Jahr arbeiten.
Aber weiß jemand wie das mit Kündigungsfrist ist bei angestellten u10 Personen?
Und ob ich dann eig. Mein Lohn während der Kündigungsfrist erhalte?

18.04.2016 22:17 • #1


Ginger

Ginger

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ich kenne mich da leider rechtlich nicht aus und kann dir nicht helfen..
...aber was ich absolut nicht verstehe: warum fängt man irgendwo an zu arbeiten, ohne einen schriftlichen vertrag?!

18.04.2016 22:34 • x 2 #2



Hallo Ishizu,

Auf provisionsbasis eingestellt dann gekündigt wie

x 3#3


Chaia

Chaia

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Ich meine, dass du bei einer Freistellung weiterhin deinen Lohn bekommst. Arbeitest du ausschließlich auf Provisionsbasis? Ich finde die Lage sehr verzwickt, gibt jetzt viele Möglichkeiten aber das sind Mutmaßungen. Und mit einem wenn das und das ist, kannst du jenes machen fang ich jetzt nicht an, da bin ich dann übermorgen noch nicht fertig.

Ich würde mich an deiner Stelle definitiv rechtlich beraten lassen, denn nur ein Anwalt kann dir mit Gewissheit sagen was Sache ist, wie du vorgehen kannst und auch solltest. Und das am besten direkt.

Ich kenn das von Aushilfen so, dass die ein Blatt unterschreiben mit ihren Daten, das ist dann so gesehen deren "Arbeitsvertrag". Tariflich gebunden eben.

Allerdings ist ne Aushilfe nicht auf Provisionsbasis eingestellt sondern zu nem festen Stundensatz.

Du wirst hier, so gern wir auch helfen, leider nicht die richtige Antwort kriegen, schon alleine deswegen, weil wir die Details nicht kennen. Lass dich bitte beraten.

19.04.2016 04:42 • x 4 #3


Penelopa

Penelopa

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ich denke auch, das Du Dich rechtlich beraten lassen solltest. Du hattest ja auch schon mal
gefragt was besser ist: Angestellter oder auf Provisionsbasis und da kam ja auch schon das
Thema Arbeitsvertrag auf ( den hätte ich mir in jedem Fall ausstellen lassen ).
Du musst ja auch Krankenversichert sein, vielleicht kann Dir da ja auch schon die Krankenkasse eine hilfreiche Antwort zu geben. Denn wie es damit dann aussieht müsste ja auch noch geklärt werden, oder?

19.04.2016 07:14 • #4


CoolCat

CoolCat

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Ich würde Dir ebenfalls raten, Dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Hier wird Dir sicher keiner eine rechtlich fundierte Auskunft geben können und wollen, auf Dich Du Dich wirklich verlassen kannst - und selbst wenn, würde ich so etwas immer mit Vorsicht genießen.

Allerdings kann ich mich Ginger nur anschließen: ich würde nie nie nie irgendwo arbeiten, ohne einen schriftlichen Vertrag. Für mich ist auch unklar, was unter Provisionsbasis zu verstehen ist. Mit oder ohne festes Grundgehalt? Oder sollte "Provisionsbasis" bedeuten, dass Du eher freiberuflich dort tätig warst und somit "irgendwie" selbständig? Sozialversicherung? Minijob?

Wie auch immer... ich würde in jedem Fall zu einem Anwalt gehen, der möglichst auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist (die sind auf das Gebiet zumindest spezialisiert). Ich glaube auch nicht, dass Dir die Krankenkasse irgendwas zu Kündigungsfristen oder Lohnfortzahlungen sagen kann. Du solltest aber zumindest wissen, ob und wo Du krankenversichert warst und - vor allem - ob Beiträge bezahlt wurden.

Falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst oder keine Rechtsschutzversicherung hast, dann gibt es an den Amtsgerichten auch eine sogenannte "Rechtsantragstelle" (zumindest in Bayern heißen diese Stellen so). Dort kannst Du einen (einmaligen) Beratungshilfeschein beantragen, der Dir eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt ermöglicht. Der Anwalt rechnet die Beratung dann über die Staatskasse ab.

Voraussetzung ist allerdings, dass Du kein Vermögen bzw. nur sehr geringes Einkommen hast! Das musst Du in jedem Fall nachweisen können. Die genauen Voraussetzungen für solche Beratungshilfescheine solltest Du dort erfragen.

19.04.2016 07:26 • #5









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