Art des angemeldeten Betriebes?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Corinna81, 04.10.2009 19:48.
Corinna81

Corinna81

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Hallo,

ich möchte in den nächsten Tagen ein Gewerbe anmelden:

* Nageldesign (mobil)
* Vertrieb von Pflegezubehör und Accessoires

In der Gewerbeanmeldung gibt es für die Art des angemeldeten Gewerbes unterschiedliche Arten:

Industrie
Handel
Handwerk
Sonstiges

Welches trifft denn genau zu? Es ist ja nur eine einzige Auswahl möglich.
Mein Freund hat die IHK angerufen und die meinten, dass ich in der IHK und nicht in der HWK landen werde, was konkret heißt, dass Handwerk nicht zutrifft. Gefühlsmäßig hätte ich Handwerk erwartet, aber das trifft laut dieser Auskunft nicht zu.

Wie lautet Euere Gewerbebeschreibung?
Zahlt Ihr Beiträge an die IHK bzw. HWK oder sogar beides? Hat sich bei Euch die Berufsgenossenschaft gemeldet und müsst Ihr Beiträge zahlen?

Welche Ratschläge zur "Angemeldeten Tätigkeit" könnt Ihr mir geben.

Vielen Dank

04.10.2009 19:48 • #1


Renchen

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ich habe auch gerade erst das gewerbe angemeldet und gehöre der ihk an.
alles andere kommt jetzt erst.

04.10.2009 20:57 • #2



Hallo Corinna81,

Art des angemeldeten Betriebes?

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Bille

Bille

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Also mit nem mobilen Nagelstudio gehörst du der IHK an...mit dem Handel sowieso...erst wenn du Handwerksähnliche Berufe ausübst - > also z.B. weiteres im Kosmetikbereich aufnimmst gehörst der HWK an.
In meiner Anmeldung stand "sonstiges".
Beiträge will die IHK erst ab nem bestimmten Umsatz soviel ich weiß. Und die BG wird auch erst beim Handwerk oder mit Mitarbeitern wohl ein Thema...

04.10.2009 21:09 • #3


Jabbel

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Bei mir steht auch "sonstiges" und durch den Verkauf von Pflegeprodukten bin ich bei der IHK - ohne diesen wäre es wohl die HWK.
Beiträge zahle ich keine und die BG hat sich auch noch nicht gemeldet, obwohl ich seit fast 2 Jahren Gewerbe hab.

04.10.2009 21:21 • #4


Sabsi

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Schau mal hier, disbezüglich gibts sogar ein Gerichtsurteil.

https://www.beautynails-forum.de/nagelde ... t1852.html

Nageldesign und der Verkauf von Pflegeprodukten fällt unter Sonstiges und gehört zur IHK.

Liebe Grüsse

05.10.2009 00:09 • #5


Ivo

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hallo,

sabsi hat da recht. es fällt unter sonstiges bei der IHK. ein nagelstudio wäre handwerk und der vertrieb ist handel. insofern bleibt ja nur "sonstiges". übrigens sind die gebühren von ihk zu ihk unterschiedlich. jede ihk kann eigene "mitgliedsbeiträge" erheben, die in der regel einen mindestbeitrag enthalten. erst darüber hinaus wird nach umsatz berechnet.
bei der ihk in duisburg beträgt der beitrag zB mind. 200 € pro jahr.

lg
ivo

gruenderberater@gmx.de

16.10.2009 09:40 • #6


Juli

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Ich habe auch noch eine Frage hierzu:

Wenn man ein Nagelstudio als Nebengewerbe eröffnet, und nur Nägel macht, also keine Produkte zusätzlich verkauft, wo fällt es denn dann drunter?

Man gehört ja dann auch der IHK an. Da die Nagelmodellage nicht unter Handwerk fällt, wäre das dann Handel oder auch Sonstiges?

LG

16.10.2009 23:54 • #7


Ivo

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Beim Nageldesign streiten sich IHKs und HWKs noch um Ihre Mitglieder. Die Tätigkeit Nagelstudio/Nagelmodellage ist zwar dem Berufsbild des Kosmetikers (Handwerksordnung Anlage B Nr. 48) zugeordnet, jedoch handelt es sich hierbei um eine Spezialisierung auf einen kleinen Ausschnitt des Tätigkeitsgebietes eines Kosmetikers. Daher liegt ein nichthandwerksähnliches Gewerbe vor. Diese Auffassung ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg mit Urteil vom 29.11.2007 (Az.: 6 S 2421/05) bestätigt worden. Die Handwerkskammern sehen das jedoch oftmals anders. Bei einer der beiden Organisationen musst Du aber in jedem Falle Beiträge zahlen. Ob als Naildesigner bei der IHK oder als Kosmetiker bei der HWK. (Guido Scheffler)

lg
ivo
gruenderberater@gmx.net

20.10.2009 08:44 • #8


Juli

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Danke, aber leider weiß ich nun trotzdem nicht mehr als vorher... Ich wusste ja bereits, dass man entweder der IHK oder der HWK angehören muss, aber was muss man angeben, wenn man nur das Nageldesign betreibt?

Liebe Grüße

20.10.2009 11:41 • #9


Bille

Bille

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Versuchs mit der IHK...ist günstiger als HWK... :wink:

20.10.2009 12:49 • #10


Skyrah

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Also wenn ich das alles richtig mitverfolgt habe mußt du Sonstiges ankreuzen und landest dann bei der IHK .


Gruß Sky

20.10.2009 14:23 • #11


Juli

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Zitat von Bille:
Versuchs mit der IHK...ist günstiger als HWK... :wink:


Zur IHK möchte ich ja eh :wink: Mir gehts nur darum, was ich in den GS schreibe, damit es eindeutig ist, dass ich auch dort hinkomme.

@Skyrah: Ja, das habe ich auch so verstanden, allerdings nur, wenn man neben dem Nageldesign auch noch Produkte verkauft. Und da ich das, zumindest vorerst, noch nicht machen möchte, frage ich mich nun, was ich denn am besten ankreuze, damit ich zur IHK komme.

Könnte ich denn, auch wenn ich jetzt noch keine Produkte verkaufen möchte, das jetzt schon in den GS eintragen lassen?

LG

20.10.2009 21:56 • #12


Sabsi

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Du kommst automatisch zur IHK, denn Nageldesign gehört nun mal nicht zur Handwerkskammer (wurde gesetzlich geregelt).

Den Produktverkauf kannst Du gleich mit angeben, das erspart dir Änderungsgebühren wenn es mal soweit ist.

Liebe Grüsse

21.10.2009 01:32 • #13


marym

marym

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Hallo Corinna,

in meiner Tätigkeitsbeschreibung - Gewerbeanmeldung
steht:
Nageldesign, Maniküre, Nailart, Nagelmodellage, Naturnagelverlängerung.

Ob das alles einzeln aufgeführt werden muss, wusste der Sachbearbeiter bei der Gemeinde auch nicht so genau, deshalb haben wir mal vorsichtshalber all das reingeschrieben.

Bei der Art des angemeldeten Betriebes wurde
Handel und Sonstiges angekreuzt (ich verkaufe auch ein wenig Pflegeprodukte).

Zuständig ist für mich auch die IHK.

Die Berufsgenossenschaft hat sich bisher nicht bei mir gemeldet.

Deine Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt nach Abgabe des Fragebogens zugeschickt, das kann allerdings ein paar Wochen dauern.

Ich hoffe, noch ein wenig geholfen zu haben.

LG Mary

21.10.2009 16:51 • #14


Juli

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Zitat von Sabsi:
Du kommst automatisch zur IHK, denn Nageldesign gehört nun mal nicht zur Handwerkskammer (wurde gesetzlich geregelt).

Den Produktverkauf kannst Du gleich mit angeben, das erspart dir Änderungsgebühren wenn es mal soweit ist.

Liebe Grüsse


Gut, danke :wink:

LG

22.10.2009 11:21 • #15



Hallo Corinna81,

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