Art des angemeldeten Betriebes?

Corinna81

Corinna81

32
10
@ marym
vielen dank für deine Antwort, allerdings bekommt man doch eine Steuernummer nur, wenn man es als Hauptgewerbe anmeldet oder? Hast du ein mobiles oder eigenes Studio angemeldet?

Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen, ich werde dann nächsten Monat den Schritt wagen :? .

Lg
Corinna

22.10.2009 12:28 • #16


Bille

Bille

705
7
2
Du bekommst für dein Gewerbe immer eine eigen Steuernummer.... auch wenn´s kein Hauptgewerbe ist....ist bei den meisten Gemeinden nur für die Statistik anzukreuzen....

22.10.2009 12:41 • #17



Hallo Corinna81,

Art des angemeldeten Betriebes?

x 3#3


marym

marym

162
8
Ja, es ist wirklich so, Du bekommst auch eine Steuernummer,
wenn Du "nur" ein Nebengewerbe anmeldest.

Ich arbeite hauptberuflich als Verwaltungsangestellte und
habe das Nageldesign als Nebengewerbe (Homestudio) eintragen
lassen.

Laut Finanzamt soll die Steuernummer dann auf Deinen Rechnungen
auch mit draufstehen.

VLG Mary

22.10.2009 12:48 • #18


Sabsi

15767
144
4
54
Zitat von marym:
Ja, es ist wirklich so, Du bekommst auch eine Steuernummer,
wenn Du "nur" ein Nebengewerbe anmeldest.

Ich arbeite hauptberuflich als Verwaltungsangestellte und
habe das Nageldesign als Nebengewerbe (Homestudio) eintragen
lassen.

Laut Finanzamt soll die Steuernummer dann auf Deinen Rechnungen
auch mit draufstehen.

VLG Mary


Nur die UID-NR. kommt auf Rechnungen.

Die normale Steuernummer nicht, denn Du hast bestimmt die Kleinunternehmerregelung gewählt.

Liebe Grüsse

22.10.2009 23:42 • #19


marym

marym

162
8
Hallo...

das ist komisch...

beim FA sagte man mir, ich müsse die Steuer-Nr.
auf Rechnungen angeben...

Eine Ums.ID-Nr. habe ich gar nicht.

Oder verwechsel ich da jetzt was?

VLG Mary

23.10.2009 12:58 • #20


Ivo

13
1
es ist völlig egal, ob man die steuernummer oder UID nummer angibt. es sind beides steuernummern. die UID nummer wird in der regel für rechnungen mit auslandsbezug genutzt. deshalb auch die codierung mit dem DE vor der nummer.

lg
ivo
gruenderberater@gmx.de

23.10.2009 14:02 • #21


marym

marym

162
8
Hallo Ivo,

herzlichen Dank für die Antwort...

dann passt ja soweit alles bei mir ...

(eine UID hab ich nämlich gar nicht)

(Kleinunternehmer-Regelung nehme ich in Anspruch).

LG Mary

23.10.2009 16:00 • #22


bella-nails

10
da ihr grad über die Kleinunternehmerregelung redet...ich will mich auch selbständig machen...

meine Fragen sind:

Was sind den genau die Kleinunternehmerregelungen? und wie nehme ich die in Anspruch`?

Also will das unternehmen auch nebenberuflich starten.

2. Frage
ich möchte zur Messe am 30.01 will aber erst ab 05.02 mit der selbständikeit beginnen? ist das schlimm?
Und wenn ich die Anmeldung ab jetzt sofort mache und noch gar nix verdiene? geht das auch? brauche die Gewerbeanmeldung für mehrere Dinge zb Einkauf usw.

05.01.2011 13:10 • #23


Sabsi

15767
144
4
54
Auf dem Fragebogen vom Finanzamt ist ein Kästchen wo Du einen Haken setzen musst, damit begründest du, dass Dein Umsatz nicht höher als 17.500,-- Euro ist.

Solang Du diesen Betrag nicht überschreitest, brauchst Du auf einer Rechnung oder einer Quittung die Mehrwertsteuer nicht extra angeben... bekommst aber im Gegenzug bei Einkäufen auch keine Steuer erstattet.
Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. vorauszahlung entfällt damit auch.

Buchhaltung wird dadurch wesentlich einfacher, denn Du brauchst am Jahresende nur eine GUV machen.
Kassenbuch musst Du und eigenes Geschäftskonto solltest Du führen.

Es macht überhaupt nichts aus, wann Du Dein Gewerbe anmeldest. Hauptsache du meldest es an, sobald man Geld nimmt.

06.01.2011 23:46 • #24


bella-nails

10
ach vielen vielen dank....

07.01.2011 22:36 • #25


meli_L.

147
29
1
Hallo,

ich habe da jetzt auch mal noch ne Frage:

Und zwar ist es ja so, dass man am Anfang noch nicht so viele Kunden hat, man muss ja erst mal Werbung machen.

Den Fall genommen, ich habe die ersten 3-4 Monate keinen Umsatz wie ist das denn dann mit dem Finanzamt ?

LG Meli

27.02.2011 23:04 • #26


Sabsi

15767
144
4
54
in den ersten Jahren macht man erfahrungsgemäss ohnedies meist keinen Gewinn....keine Kunden = keine Einnahmen..... im Gegenzug dazu aber solltest Du dich halt auch beim Einkäufen bremsen..... denn du kannst von der buchhalterischen Seite her nichts ausgeben wenn nichts in der Kasse ist.....

bzw. wenn Du was ausgibst, dann musst Du vorher eine Privateinlage buchen.

28.02.2011 02:57 • #27



Hallo Corinna81,

x 4#12









Verwandte Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag