Hallo Tutti, ich mag die Seite, schlicht einfach und übersichtlich ohne viel gedöhns.
ABER.....
darfst du wirklich die Fussreflexzonenmassage ausüben?
Zitat: Fußreflexzonenmassage, wer darf diese ausführen?
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 22.02.1988 AZ 2 K149/87
darf die Fußrelexzonenmassage nur von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden.
In diesem Urteil wurde festgestellt:
Ausüben der Fußreflexzonenmassage ist Ausübung der Heilkunde!
Wer weder Heilpraktiker oder Arzt ist, darf die Fußreflexzonenmassage nicht
eigenständig ausüben. Der Arzt kann jedoch ein Rezept zu medizinischen
Hilfsberufen wie Pysiotherapeuten etc. schreiben.
Also KEINE Möglichkeit die Fußreflexzonenmassage im Wellnessbereich auszuüben.
Die Fußrelexzonenmassage entspricht der Fußreflexzonentherapie.
(Doch es findet sich bestimmt ein anderer Name dafür...)
Nenn es doch einfach in Fussmassage um, so bekommst du dann keine Probleme damit.
23.03.2013 15:49 •
#8