Also da steht, Zitat:
Jeder Unternehmer ist berechtigt, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (=Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre ausgeführten Umsätze in Rechnung gestellt haben.
Aber in einem anderen Absatz steht:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer in Rechnungen offen ausweisen dürfen und keine Vorsteuerbeträgein Abzug bringen können.
Hm, vielleicht kann jemand anderes das Übersetzen?
Ich weiss grade auch nicht wirklich wie dass geregelt ist.
Wenn keiner eine Antwort hat werde ich nächste Woche mal anrufen und nachfragen, ich muss sowieso ein paar anrufe machen, da kann ich das mit auf meine Liste setzen
07.09.2012 22:12 •
#9